t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandGesellschaft

Völkermord in Namibia: Deutschland stellt sich Verfahren in USA


Verbrechen in Kolonialzeit
Deutschland stellt sich Völkermord-Verfahren

dpa, as

25.01.2018Lesedauer: 2 Min.
Mitglieder der Volksgruppen Herero und Nama vor dem Gericht in New York: Deutschland wird von einem US-Anwalt bei der Gerichtsanhörung vertreten.Vergrößern des Bildes
Mitglieder der Volksgruppen Herero und Nama vor dem Gericht in New York: Deutschland wird von einem US-Anwalt bei der Gerichtsanhörung vertreten. (Quelle: Johannes Schmitt-Tegge/dpa-bilder)

Mit harter Hand regierten deutsche Kolonialherren einst in Namibia. Einem Prozess zur Aufarbeitung der Verbrechen verweigerte sich Berlin – bis heute.

Im möglichen US-Prozess zweier afrikanischer Volksgruppen gegen die Bundesregierung wegen des Völkermordes im heutigen Namibia, ist Deutschland nun offiziell vertreten. US-Anwalt Jeffrey Harris nahm am Donnerstag für Deutschland an einer kurzen Gerichtsanhörung in New York teil, bei der erneut Fragen für ein mögliches Verfahren besprochen wurden.

Angehörige der Stämme der Herero und Nama haben vor dem Gericht Klagen gegen Deutschland eingereicht. Bislang blieb Berlin den Anhörungen in dem Verfahren fern und verwies auf direkte Verhandlungen mit der Regierung in Namibia. Harris hält laut eigener Aussage Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt in Berlin.

Völkermord an den Stämmen der Herero und Nama

Das frühere Deutsch-Südwestafrika stand mehr als 30 Jahre unter deutscher Kolonialherrschaft. Deutsche Soldaten schlugen jeglichen Widerstand der Einheimischen brutal nieder – bis hin zum Völkermord an den Stämmen der Herero und Nama. Die Kolonialherrschaft endete im Ersten Weltkrieg 1915. Namibia ist seit 1990 unabhängig.

Ob es zu einem Prozess kommt, ist unklar. Unter anderem wegen des Todes einer der Hauptkläger muss die Klage in abgeänderter Form eingereicht werden. Harris, der von einer Anwaltskanzlei in Washington anreiste, hält die Gerichtsbarkeit der USA in dem Fall zudem für nicht gegeben. Der Kontakt mit Anwalt Kenneth McCallion, der beide Stämme vertritt, sei "etwas schwierig" gewesen, sagte Harris der Deutschen Presse-Agentur.

Rund 40 Herero und Nama waren aus Namibia zur 15-minütigen Anhörung angereist, andere kamen aus anderen Teilen der USA und aus Kanada nach New York. Die nächste Gerichtsanhörung ist für den 3. Mai geplant.

Quelle:
- dpa

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel



TelekomCo2 Neutrale Website