Neuregelung der Betriebsrente Ab 2019 mehr Rentenzuschüsse von Arbeitgebern
Laut einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" haben sich SPD und Union darauf geeinigt, dass ab 2019 alle Arbeitgeber Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent leisten müssen.
Dies gelte bei sämtlichen möglichen Formen der Entgeltumwandlung, berichtete das Magazin am Samstag. Bisher war diese Zuschusspflicht nur für das neue Sozialpartnermodell vorgesehen, bei dem die Tarifparteien die Betriebsrenten aushandeln.
Einkommensgrenze gelockert
Außerdem soll es die geplanten staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener bereits bei einem Monatseinkommen unter 2200 Euro geben, wie der "Spiegel" berichtete. Bislang war eine Grenze von 2000 Euro vorgesehen.
Die Betriebsrente ist eine Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Rente, bei der Beschäftigte Unterstützung des Arbeitgebers erhalten. Sie wird aber oft auch nur vom Arbeitnehmer finanziert: Dabei handelt es sich dann um die sogenannte Entgeltumwandlung. Damit kann er Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln und sich auf diesem Wege eine Zusatzrente aufbauen.
Neues Modell soll Betriebsrente attraktiver machen
Die Koalition will die Betriebsrente attraktiver machen. Besonders in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen bestünden Lücken, heißt es im Gesetzentwurf. Daher ist auch ein neues Modell vorgesehen, bei dem die Arbeitgeber von Garantien entbunden sind. Den Beschäftigten wird stattdessen eine unverbindliche Zielrente angeboten.
Die große Koalition stellt die geplanten Neuregelungen zur Betriebsrente am Montag vor. Am Donnerstag soll die Reform vom Bundestag beschlossen werden.