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Nach Kritik an der AfD: "Typischer Gabriel-Aktionismus"


AfD ein Fall für den Verfassungsschutz?
"Das ist typischer Gabriel-Aktionismus"

Von reuters
31.01.2016Lesedauer: 1 Min.
Vizekanzler Sigmar Gabriel ist nach seiner Verbalattacke gegen die AfD selbst in die Kritik geraten.Vergrößern des Bildes
Vizekanzler Sigmar Gabriel ist nach seiner Verbalattacke gegen die AfD selbst in die Kritik geraten. (Quelle: dpa-bilder)
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Erst forderte AfD-Chefin Frauke Petry den Einsatz von Waffengewalt bei illegalen Grenzübertritten, dann forderte SPD-Chef die Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz. Kritik hagelte es schließlich gegen beide Parteivorsitzende.

Gabriel ist mit seinen Äußerungen zur AfD auf Widerspruch bei CDU, FDP und der Linken gestoßen. "Das ist typischer Gabriel-Aktionismus", sagte Linken-Fraktionsvize Jan Korte der Tageszeitung "Die Welt". Es wäre "sinnvoller, wenn der Vizekanzler nicht jede Woche eine Forderung der AfD wie beim jüngsten Anti-Asylpaket erfüllen würde".

Gabriel hatte zuvor in der "Bild am Sonntag" gesagt, für ihn gehöre "die AfD in den Verfassungsschutzbericht". Anlass waren die Äußerunge Petrys über einen möglichen Schusswaffengebrauch der Polizei bei illegalen Grenzübertritten. Dafür erntete die Bundesvorsitzende der rechtspopulistische Alternative für Deutschland heftige Kritik aus allen im Bundestag vertretenen Parteien.

Kubicki: Verfassungsschutz nicht politisch instrumentalisieren

Auch der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach lehnte es ab, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Vorgaben zur AfD-Beobachtung zu machen: "Wer zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes wird, entscheidet das BfV in eigener Zuständigkeit", sagte Bosbach.

Das Amt benötige hierzu auch "keine Aufforderung von Sigmar Gabriel", findet ebenfall FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki. Man dürfe nicht "den Eindruck erwecken, der Verfassungsschutz könne politisch instrumentalisiert werden".

Die Grünen hingegen stärkten Gabriel den Rücken. Innenpolitiker Volker Beck sagte, der Verfassungsschutz solle "prüfen, ob die AfD beziehungsweise Teilorganisationen nicht die Voraussetzungen einer Beobachtung erfüllen. Das sind Feinde des Rechtsstaates".

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