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Angebliche Vergewaltigung in Berlin - Anwalt erklärt: Darum ziehe ich vor Gericht


Angebliche Vergewaltigung in Berlin
Anwalt erklärt: Darum ziehe ich vor Gericht

Von t-online
21.01.2016Lesedauer: 2 Min.
Rechtsstaat und Demokratie in Gefahr: Anwalt Martin Luithle.Vergrößern des Bildes
Rechtsstaat und Demokratie in Gefahr: Anwalt Martin Luithle. (Quelle: Martin Luithle)
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Ein 13-Jähriges Mädchen Russland-deutscher Abstammung soll in Berlin vergewaltigt worden sein. Die Täter: Asylbewerber. Doch das Verbrechen ist offenbar nie passiert. Zu diesem Schluss kommt die Berliner Polizei.

Dem Korrespondenten eines russischen Staatssenders ist das egal: Er berichtet, die Polizei weigere sich zu ermitteln und stachelt die Russland-Deutschen auf. Der Konstanzer Anwalt Martin Luithle hat ihn jetzt wegen Volksverhetzung angezeigt. Im Interview mit t-online.de erklärt er die Gründe.

Herr Luithle, in Deutschland wird derzeit viel gehetzt. Was hat Sie bewegt, ausgerechnet in diesem Fall Anzeige zu erstatten?

Das waren die ganz erheblichen Vorwürfe, die der Berlin-Korrespondent des russischen Staatssenders "Kanal 1" erhoben hat: Dass die Polizei unter dem Gesichtspunkt einer angeblichen Vergewaltigung nicht ordnungsgemäß ermittelt, dass die Bürger durch die Polizei nicht mehr geschützt werden, dass der Rechtsstaat quasi nicht funktioniert, dass die Leute sich sozusagen selbst helfen müssen.

Also ein Aufruf zur Selbstjustiz?

Es führt jedenfalls zu Aussagen, in denen die Leute sagen: Wir werden uns jetzt mit Gewalt wehren.

Was ist denn nach derzeitigem Kenntnisstand passiert, beziehungsweise nicht passiert?

Wir leben hier ja einem Rechtsstaat und nicht in einer Diktatur. Die Berliner Polizei hat eine offizielle Stellungnahme abgegeben. Darin hat sie glasklar gesagt: Es liegt weder eine Vergewaltigung noch eine Entführung vor. Die Polizei hat den Fall untersucht, das Kind und die Eltern vernommen. Auch das Landeskriminalamt hat den Fall untersucht - und das ist die offizielle Stellungnahme.

Sehen durch solche Berichterstattung eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie?

Definitiv.

Was bringt den russischen Staatssender dazu, das zu behaupten?

Das ist nicht Gegenstand dieser Anzeige. Meine Aufgabe als Jurist besteht darin, zu prüfen, ob ein Straftatbestand vorliegt, oder nicht. Und hier haben wir den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das dazu gehörige Gesetz besagt, dass es verboten ist, den öffentlichen Frieden zu stören, indem man zu Hass gegen Menschengruppen aufstachelt oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert.

Und in diesem Fall...

...unterstellt er - ohne dass es dafür irgendwelche Beweise gibt - dass arabische Flüchtlinge ein Mädchen vergewaltigt haben. Er berichtet von einer dazu gehörigen Demonstration der russisch-deutschen "Diaspora", obwohl es sich in Wahrheit um eine NPD-Demonstration handelt. Er wendet sich mit seinem Bericht an die russisch-sprachigen Bürger, die in Deutschland leben und regelmäßig diesen Kanal schauen.

Sie unterstellen, dass er das mit Absicht gemacht hat. Welche Anhaltspunkte haben sie?

Wir haben eine juristische Unterscheidung beim Begriff des Vorsatzes: Absicht wäre die höchste Form. Es reicht aber auch schon, wenn er diese Wirkung billigend in Kauf nimmt. Dadurch, dass er diesen Bericht mit den offenkundig falschen Behauptungen und dem offenkundigen falschen Vorwurf gegenüber Flüchtlingen - in Anbetracht der Tatsache, dass gegenwärtig massive Demonstrationen gegen ein Flüchtlingsheim in Marzahn stattfinden, erfüllt er nach meinem Ermessen diesen Stratftatbestand und handelt hierbei vorsätzlich.

Die Fragen stellte Christian Kreutzer

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