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Angela Merkel wird entlassen: Was darf die Kanzlerin eigentlich jetzt noch?


Ende einer Ära
Die entlassene Kanzlerin: Was darf Merkel jetzt noch?

Von dpa, dm

Aktualisiert am 26.10.2021Lesedauer: 3 Min.
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Pannen und skurrile Momente: Diese Auftritte entlarven eine Schwäche der Kanzlerin und sorgten für Lacher. (Quelle: t-online)
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Nach 16 Jahren an der Spitze der deutschen Regierung wird Angela Merkel am Dienstag offiziell entlassen. Doch die Kanzlerin bleibt vorerst im Amt – inklusive aller Privilegien der Macht. Warum ist das so?

Mit der ersten Sitzung des neuen Bundestags am heutigen Dienstag endet zugleich eine Ära: Nach 16 Jahren im Amt wird Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am späten Nachmittag feierlich entlassen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird Merkel und den Bundesministern im Schloss Bellevue gegen 17 Uhr eine Entlassungsurkunde überreichen. Damit ist das Kabinett Merkel IV Geschichte. Oder?

Nicht ganz. Denn bis SPD, Grüne und FDP sich auf eine neue Regierung verständigt haben, bleiben die Kanzlerin und ihre Minister geschäftsführend im Amt. Was heißt das für die deutsche Politik? Wie viel Macht hat Merkel noch nach ihrer Entlassung? Kann sie weiter die Geschicke des Landes beeinflussen oder einer möglichen Ampelregierung Steine in den Weg legen?

Warum darf die Kanzlerin weiterregieren?

Den Fahrplan für die Machtübergabe zwischen zwei Bundesregierungen liefert das Grundgesetz. Im Artikel 69, Absatz 2 heißt es, das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers "endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages". Diese Frist ist am heutigen Dienstag erreicht.

Der entscheidende Satz für die Übergangsregelung steht in Absatz 3: "Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler […] verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."

Wie lange bleibt Merkel noch Regierungschefin?

Solange sie muss, das heißt: bis eine Nachfolgeregierung gebildet und vom Bundespräsidenten vereidigt wird.

Sollte sich die Regierungsbildung verzögern wie vor vier Jahren, wäre Merkel noch fast ein halbes Jahr im Kanzleramt. Die Ampelkoalitionäre in spe haben zwar versprochen, sich bis Ende November zu einigen. Doch das sind bis dato bloß hehre Absichten.

Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 dauerte die Bildung einer neuen Regierung zwischen 30 und 171 Tagen. Wenn sie Glück hat – oder Pech –, sitzt Angela Merkel noch eine ganze Weile in ihrem Amtssitz am Berliner Spreebogen.

Was darf die Kanzlerin nach ihrer Entlassung?

Vereinfacht gesagt: Alles, was sie vorher durfte. Die Machtfülle der Bundeskanzlerin bleibt formal erhalten. Rein rechtlich könnte Merkel munter weiterregieren, Minister feuern und ernennen, Gesetze oder einen neuen Haushalt in den Bundestag einbringen. Auch die Kabinettsmitglieder und ihre Staatssekretäre könnten theoretisch weiter schalten und walten wie zuvor. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnte zum Beispiel neue Corona-Verordnungen verhängen, solange die "epidemische Lage nationaler Tragweite" bis zum 25. November in Kraft ist.

Die gängige politische Praxis sieht aber vor, dass eine geschäftsführende Regierung sich zurückhält, bis ihre Nachfolger in Amt und Würden sind. Ziel ist es, einen regierungslosen Zustand zu verhindern. Außerdem hätte die Merkel-Regierung keine parlamentarische Mehrheit mehr, da die SPD gerade mit FDP und Grünen an einer Ampel bastelt, für Vorhaben der scheidenden Großen Koalition also kaum zur Verfügung stünde.

Merkel und ihr Kabinett werden also eher verwalten statt regieren.

Entlassene Merkel muss auf die Ehrentribüne

Die Sitzordnung im neu gewählten Bundestag soll die neue Machtarithmetik zumindest symbolisch widerspiegeln. Merkel und ihre Minister sitzen nicht mehr wie üblich auf der Regierungsbank neben dem Rednerpult, sondern auf der Ehrentribüne.

Könnte Merkel die Vertrauensfrage stellen und eine Auflösung des Bundestags riskieren?

Nein. Die gängige Rechtsauffassung besagt, dass geschäftsführende Kanzlerinnen oder Kanzler die Vertrauensfrage nicht stellen können, die zu einer Auflösung des Parlaments und zu Neuwahlen führen kann. Denn, so die Logik, die geschäftsführende Bundesregierung hat ohnehin nie das Vertrauen der Abgeordneten erhalten.

Verwendete Quellen
  • mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • eigene Recherchen
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