Chef der Freien Wähler Aiwanger veröffentlicht vertrauliche Umfragen
Der Vorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, sorgt mit einem Tweet für Wirbel: Er veröffentlichte erste vertrauliche Nachwahlumfragen. Das ist verboten – und kann den Politiker 50.000 Euro kosten.
Hubert Aiwanger, Bundes- und bayrischer Landesvorsitzender der Freien Wähler, hat auf Twitter erste Ergebnisse von Nachwahlumfragen gepostet – mit einem Wahlaufruf. Diese Umfragen, auf denen die 18-Uhr-Prognosen beruhen, werden vertraulich an Parteien weitergegeben und sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
"Ein unglaublicher Fall von Wahlmanipulation und Wählerbeeinflussung. Das ist zutiefst undemokratisch und muss Konsequenzen haben", schrieb CSU-Generalsekretär Markus Blume zu dem Tweet. Aiwanger löschte den Beitrag kurz nach der Veröffentlichung wieder.
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Matthias Cantow von der Website wahlrecht.de verwies darauf, dass es nach dem Bundeswahlgesetz eine Ordnungswidrigkeit sei, Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe vor Ablauf der Wahlzeit zu veröffentlichen. Vorgesehen sei dafür ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, sagte er t-online.
Prognosen sind keine amtlichen Wahlergebnisse, sondern werden von Meinungsforschungsinstituten veröffentlicht. Sie beruhen auf sogenannten "Exit Polls", bei welchen Wählerinnen und Wähler direkt nach der Stimmabgabe vor den Wahllokalen befragt werden. Die Zahlen liegen Politikern und Journalisten vor, sodass diese die Lage am Wahltag besser einschätzen können. Jedoch werden die vorläufigen Ergebnisse üblicherweise nicht veröffentlicht, da dies das Abstimmungsverhalten derjenigen Bürger beeinflussen könnte, die noch nicht abgestimmt haben. Eine erste Prognose wird zum Zeitpunkt der Schließung der Wahllokale, also um 18 Uhr, veröffentlicht.
- Eigene Recherche