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Briefwahl: Viele haben Bedenken – Ist doppelte Abstimmung möglich?


Viele haben Bedenken
Wie sicher ist die Briefwahl?

Von t-online, LM

06.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Wahlbrief wird in einen Briefkasten geworfen: Durch Corona wird die Briefwahl dieses Jahr eine große Rolle spielen. (Archivfoto)Vergrößern des Bildes
Wahlbrief wird in einen Briefkasten geworfen: Durch Corona wird die Briefwahl dieses Jahr eine große Rolle spielen. (Archivfoto) (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Durch die Corona-Pandemie wird die Briefwahl bei dieser Bundestagswahl eine große Rolle spielen. So viele Wähler und Wählerinnen wie nie zuvor werden ihre Stimmen per Post abgeben. Doch viele haben Bedenken wegen der Sicherheit. Zu Recht?

Bei der letzten Bundestagswahl betrug die Anzahl der Briefwähler bundesweit bereits 28,6 Prozent. Dieses Jahr könnte ein neuer Rekord erreicht werden. Die Sicherheit ist ein wichtiger Aspekt. t-online klärt auf.

Briefwahl: Wird das Wahlgeheimnis gewahrt?

Das Wahlgeheimnis kann bei der Briefwahl nicht garantiert werden. Während die Stimmabgabe vor Ort im Wahllokal durch die Wahlkabinen in jedem Fall geheim stattfindet, kann bei der Briefwahl eine Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden. Es liegt also in der Verantwortung des Wählers oder der Wählerin, die Stimmabgabe unbeobachtet und geheim durchzuführen.

Dennoch wird das Wahlgeheimnis auf dem weiteren Weg der Briefwahl gewahrt. Die Briefwahlunterlagen enthalten dafür zwei Umschläge. Der geheime Stimmzettel wird in den blauen Umschlag gesteckt. Dieser kommt dann mit dem zur Wählerregistrierung notwendigen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. So soll die Anonymität des Wählenden garantiert werden. Das Briefgeheimnis stellt zudem sicher, dass der Wahlbrief nur vom Empfänger, also dem Wahlbüro, geöffnet werden darf. Wie genau die Briefwahl funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Ist Manipulation durch doppelte Abstimmung möglich?

Eine doppelte Abstimmung ist nicht möglich. Wenn eine Briefwahl beantragt wurde, wird das im Wählerregister vermerkt. Es ist dann nicht mehr möglich im Wahllokal zu wählen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig, spätestens jedoch einige Tage vor der Wahl verschickt werden. Briefwahlunterlagen, die nicht bis 18 Uhr des Wahltages an der entsprechenden Stelle eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Namen toter Personen können nicht für eine Briefwahl verwendet werden, da das Wählerregister mit den aktuellen Daten der Einwohnermeldeämter arbeitet.

Ist Briefwahl in Stellvertretung möglich?

Laut Bundeszentrale für politische Bildung kann die Briefwahl in Stellvertretung für bis zu vier andere Personen beantragt werden. Diese Regelung betrifft allerdings nur Personen, die betreut werden und sich nicht selbst um die Beantragung kümmern können. Obwohl eine missbräuchliche Beantragung für andere Personen theoretisch möglich wäre, ist dies in der Praxis sehr unwahrscheinlich.

Für die Beantragung ist eine eidesstattliche Einverständniserklärung notwendig. Außerdem muss die Adresse des Antragstellers angegeben werden. Wer diese Regelung missachtet, macht sich strafbar und kann wegen Wahlfälschung zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden.

Wahltransparenz

Die Stimmzettelauszählung findet öffentlich statt und kann in jedem Wahllokal beobachtet werden – unabhängig davon, auf welchem Weg die Stimmen abgegeben wurden. Die jeweiligen Wahlvorstände, die aus fünf bis neun Personen bestehen, überprüfen sich zudem gegenseitig.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundeszentrale für politische Bildung: "Briefwahl"
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