Entscheidung des Wahlausschusses AfD Bremen doch zur Bundestagswahl zugelassen
Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung mehrerer Landeslisten zur Bundestagswahl. Nachdem die Bremer AfD zunächst nicht zugelassen wurde, darf sie nun doch antreten.
Die AfD kann bei der Bundestagswahl am 26. September nun doch auf Stimmen aus Bremen zählen. Der Bundeswahlausschuss gab am Donnerstag einer Beschwerde des Landesverbandes gegen die Nicht-Zulassung seiner Landesliste statt. Die Landesliste der AfD in Bremen ist damit zur Bundestagswahl zugelassen.
Der Bundeswahlausschuss hob damit die ablehnende Entscheidung des Bremer Landeswahlausschusses vom 30. Juli auf. Bundeswahlleiter Georg Thiel begründete die Entscheidung mit einer rechtlichen Unklarheit, weswegen zugunsten der Partei entschieden werden solle.
Thiel zur AfD-Entscheidung: "Wir haben hier eine Lücke"
Hintergrund der Ablehnung war gewesen, dass sich eine damit beauftragte AfD-Vertreterin geweigert hatte, eine geforderte eidesstattliche Versicherung abzugeben. Thiel sagte dazu, es dürfe nicht dazu kommen, dass eine Einzelperson quasi aus eigenem Ermessen eine Wahlversammlung sprengen könnte. Hinsichtlich möglicher Auswege für die betroffene Partei bestehe hier eine "Gesetzeslücke".
"Wir haben hier eine Lücke. Diese Lücke muss geschlossen werden", sagte Thiel. Man müsse der Partei entgegenkommen. Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses erfolgte mit neun gegen eine Stimme bei einer Enthaltung. Die Bremer AfD kann damit nun mit der von ihr aufgestellten Liste an der Bundestagswahl teilnehmen. Bei der Bundestagswahl 2017 erhielt die AfD in Bremen mit damals 10,0 Prozent gut 33.000 Zweitstimmen.
- Entscheidung des Wahlausschusses im Livestream
- Nachrichtenagentur AFP