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Bundestagswahl 2021: Rechtsextreme Partei "Der III. Weg" zugelassen


Umstrittene Entscheidung
Rechtsextreme Partei "Der III. Weg" zur Bundestagswahl zugelassen

Von dpa, ne

Aktualisiert am 09.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Demonstration der rechtsextremen Kleinpartei "Der III. Weg" in Berlin: Sofern die Partei die nötige Anzahl von Unterstützer-Unterschriften vorlegt, ist sie zur Bundestagswahl zugelassen.Vergrößern des Bildes
Eine Demonstration der rechtsextremen Kleinpartei "Der III. Weg" in Berlin: Sofern die Partei die nötige Anzahl von Unterstützer-Unterschriften vorlegt, ist sie zur Bundestagswahl zugelassen. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)

Sie wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft: Trotzdem darf "Der III. Weg" an der Bundestagswahl teilnehmen. Eine andere Partei wird dagegen nicht auf den Stimmzetteln erscheinen.

Die vom Verfassungsschutz als "rechtsextremistische Kleinpartei" eingestufte Gruppierung "Der III. Weg" wurde zur Bundestagswahl zugelassen. Das hat der Bundeswahlausschuss im Rahmen einer Prüfung der Anmeldungen kleiner Parteien und Vereinigungen für die Wahl am 26. September 2021 entschieden.

Bundeswahlleiter Georg Thiel betonte laut dem "Deutschlandfunk", der Bundeswahlausschuss prüfe lediglich die formalen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Partei, aber keine inhaltlichen Fragen. Im Verfassungsschutzbericht 2020 heißt es zu der Gruppierung: "Die Partei dient nach wie vor als Auffangbecken für Personen, die der neonazistischen Szene angehören und teilweise auch Mitglieder verbotener Organisationen waren."

Schneider: Noch extremer als NPD

Die SPD hat die Zulassung scharf kritisiert. "Das ist eine Partei, die paramilitärisch organisiert ist und noch weiter rechts steht als die NPD", sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider am Freitag in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart". Die Partei verfüge über eine "neonazistische und faschistische Ideologie". Der Partei gehe es wahrscheinlich darum, sich durch das Parteifinanzierungssystem festzusetzen und so im politischen Spektrum erkennbar zu machen.

Dass die Partei am 26. September auf den Wahlzetteln zu finden sein wird, besorgt den SPD-Politiker sehr. "Das ist alarmierend, weil sie sowohl den Weg in die Parlamente und auch den Weg der Straße gemeinsam mit Hooligans sucht", sagte Schneider. "Jede Stimme für diese Partei bedeutet eine Stimme gegen unsere Bundesrepublik."

Keine Zulassung für DKP

Die kommunistische Partei DKP ist wiederum an diesen Formalien gescheitert und darf voraussichtlich nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass sie die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte in den vergangenen sechs Jahren immer verspätet und nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht habe. Die Berichte hätten damit nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. "Fristen sind Fristen", sagte Thiel.

Die DKP reagierte empört auf ihre Nicht-Zulassung. "Was hier versucht wird, das ist ein kaltes Parteiverbot", erklärte der Vorsitzende Patrik Köbele. "Natürlich werden wir alle Rechtsmittel einlegen." Die Aberkennung des Parteistatus wäre der Versuch, die Partei "in den finanziellen Ruin zu treiben".

SSW macht sich Hoffnungen

Zugelassen zur Wahl wurde auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen. Die bislang nur im Kieler Landtag vertretene Partei macht sich nun Hoffnungen, mit einem Abgeordneten im nächsten Bundestag vertreten zu sein.

Möglich wird dies, weil für sie die sonst übliche Fünf-Prozent-Hürde nicht gilt. Dazu sprach der Bundeswahlausschuss dem SSW am Donnerstag einstimmig auch den Rechtsstatus einer Partei einer nationalen Minderheit zu.

Der Bundeswahlausschuss begann am Donnerstag mit einer auf zwei Tage angesetzten Prüfung der Anmeldungen kleiner Parteien und Vereinigungen für die Bundestagswahl. Insgesamt hatten sich 87 solche Gruppierungen beim Bundeswahlleiter gemeldet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Deutschlandfunk: "Rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ zur Bundestagswahl zugelassen"
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