Kritik an Kanzlerkandidat Hat Olaf Scholz gegen das Parteiengesetz verstoßen?
SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz droht ein neuer Skandal: Der Finanzminister soll die Dienste seines Ministeriums für den Wahlkampf genutzt haben. Sollte der Verdacht zutreffen, wäre das Verhalten illegal.
SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte für sein Steuerkonzept der SPD offenbar Hilfe von Beamten und externen Fachleuten einer staatlichen Forschungseinrichtung. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesfinanzministerium (BMF). Sollte sich der Verdacht bestätigen, stelle dies einen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar, sagte die Düsseldorfer Rechtsprofessorin Sophie Schönberger. "Es handelt sich um verdeckte Parteienfinanzierung und verstößt gegen das Grundgesetz", so die Rechtsexpertin.
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Die Leitungsebene soll vor zwei Wochen der Fachabteilung für Steuern den Arbeitsauftrag erteilt haben, ein Konzept für die Reform der Einkommensteuer zu erstellen. Die Beamten des Ministeriums schalteten daraufhin ein öffentlich finanziertes Institut mit Sitz im Rheinland für Zuarbeiten ein.
Steuerentlastung geplant
Eine solche Mobilisierung öffentlicher Ressourcen im Wahlkampf gilt als unfair und verstößt gegen geltendes Recht. Das BMF wollte auf Anfrage nicht Stellung nehmen und verwies auf die SPD-Parteizentrale. Diese reagierte auf schriftliche Fragen nicht. Rechtsexperten halten das Verhalten von Scholz für problematisch.
Das Konzept, das BMF-Beamte und externe Experten gemeinsam erarbeiteten, sieht vor, dass ledige Steuerzahler mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro und Verheiratete mit bis zu 200.000 Euro entlastet werden sollen. Darüber soll ein neuer Spitzensteuersatz von 45 Prozent gelten. Höchstverdiener mit zu versteuerndem Einkommen von 250.000 Euro und mehr sollen in der Spitze 48 Prozent Steuern zahlen.
- Spiegel: Scholz spannt Finanzministerium für SPD-Steuerpläne ein