Bundesverfassungsgericht entscheidet Wagenknecht bleibt von "ARD Wahlarena" ausgeschlossen
In der "ARD Wahlarena" stellen sich vier Kanzlerkandidaten den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern. Eine fünfte Kandidatin darf nicht dabei sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zurückgewiesen. Mit ihrem Antrag hatte sich die Partei gegen die Entscheidung gewandt, Sahra Wagenknecht nicht in die "ARD Wahlarena" am 17. Februar einzuladen. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts teilte nun mit, dass es die Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" hätte.
Die Begründung für die Zurückweisung fällt kurz aus. Die Beschwerdeführerin habe nicht schlüssig gezeigt, dass sie in ihrem Recht auf abgestufte Chancengleichheit der Parteien verletzt wurde.
In der Sendung treten die Spitzenkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) auf und beantworten nacheinander live Fragen des Publikums. Der Westdeutsche Rundfunk als verantwortlicher Sender lud nur Parteien ein, die konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen.
Das BSW wehrte sich zunächst vor den nordrhein-westfälischen Gerichten dagegen, dass seine Spitzenkandidatin nicht eingeladen wurde, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun scheiterte es auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Mit Material der Nachrichtenagentur afp
- bundesverfassungsgericht.de: Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei BSW zur Nichtberücksichtigung in der Sendung "ARD Wahlarena"