t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikBundestagswahl 2025

Bundestagswahl: So funktioniert das Wahlrecht in Gefängnissen


Bundestagswahl hinter Gittern
Dürfen Gefangene auch wählen gehen?

Von Finn Michalski und Tim Thiel

Aktualisiert am 07.02.2025 - 12:12 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0779325997Vergrößern des Bildes
Justizvollzugsanstalt Lingen (Archivbild): Auch in Gefängnissen kann gewählt werden. (Quelle: Werner Scholz/imago-images-bilder)
News folgen

Am 23. Februar sind Bundestagswahlen. Gewählt wird im Wahllokal oder per Briefwahl. Doch wie sieht es mit Gefangenen hinter Gittern aus, können auch sie wählen?

Wenn am Sonntag, dem 23. Februar, ein neuer Bundestag gewählt wird, gelten zunächst für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik dieselben Voraussetzungen: Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Zudem ist die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich.

Eine Inhaftierung führt nicht automatisch zum Verlust des Wahlrechts. Allerdings gibt es einige Hürden für Gefangene, die ihr Stimmrecht ausüben möchten.

Das gilt für Gefangene

Das Wahlrecht für Gefangene ist im deutschen Grundgesetz verankert und beruht auf den Prinzipien der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts. Es garantiert die rechtliche Gleichstellung von Inhaftierten und freien Bürgern – soweit diese nicht durch die Haft selbst eingeschränkt ist. Die Wahlordnung sieht sogar ausdrücklich das Wählen in Justizvollzugsanstalten vor.

Zwar besteht die Möglichkeit, innerhalb der Gefängnisse Wahlräume einzurichten, in der Praxis wird jedoch meist auf die Briefwahl zurückgegriffen. Die Justizvollzugsanstalten sind dabei verantwortlich, die Gefangenen rechtzeitig über ihr Wahlrecht und die notwendigen Schritte zu informieren. Um wählen zu können, müssen sich die Häftlinge fristgerecht in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Niedrige Wahlbeteiligung in Gefängnissen

Im März 2024 befanden sich rund 43.750 Strafgefangene und Sicherheitsverwahrte in deutschen Justizvollzugsanstalten. Etwa 65 Prozent von ihnen besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, und nahezu alle sind volljährig – was sie grundsätzlich wahlberechtigt macht.

In der Praxis nimmt jedoch offenbar nur ein Bruchteil derjenigen, die hinter Gittern wählen dürften, dieses Recht tatsächlich wahr. Offizielle Statistiken zur Wahlbeteiligung von Gefangenen auf Bundesebene existieren derzeit nicht. Eine exemplarische Erhebung in Hessen zur Bundestagswahl 2021 ergab jedoch, dass lediglich 23,6 Prozent der wahlberechtigten Gefangenen ihre Stimme abgaben – deutlich weniger als die allgemeine Wahlbeteiligung in Hessen, die bei 76,2 Prozent lag.

Verlust des Wahlrechts

In bestimmten Fällen kann Straftätern das Wahlrecht entzogen werden. Wer zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird, verliert für die Dauer der Strafe und fünf Jahre nach Verbüßung das passive Wahlrecht. Das bedeutet, dass sich die betroffene Person in diesem Zeitraum nicht für ein Mandat in einem Landtag oder im Bundestag aufstellen lassen kann.

Das aktive Wahlrecht, also das Recht zu wählen, kann hingegen nur bei bestimmten politischen Straftaten durch ein Gericht entzogen werden. Dazu zählen unter anderem Hoch- und Landesverrat, Wahlbehinderung sowie die Fälschung von Wahlunterlagen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom