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Änderung bei Corona-Tests: Wer darf sich noch kostenlos testen lassen?


Neue Lauterbach-Verordnung
Diese Personen sollen noch kostenlose Corona-Tests erhalten

Von reuters, dpa, t-online
Aktualisiert am 22.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Corona-Test (Symbolbild): Für Pflegepersonal sollen die Abstriche weiter kostenlos sein.Vergrößern des Bildes
Corona-Test (Symbolbild): Für Pflegepersonal sollen die Abstriche weiter kostenlos sein. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber)

Der Bund will weiter die Kosten für Corona-Tests übernehmen. Der Kreis der berechtigten Personen wird jedoch deutlich eingeschränkt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verlängert die Kostenübernahme des Bundes für Corona-Bürgertests über den 25. November hinaus bis Ende Februar 2023 – allerdings in deutlich abgespeckter Form. Gratis soll es "Bürgertests" bei Teststellen unter anderem weiterhin vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen geben, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Möglich bleiben soll dies auch für Tests, mit denen man sich nach einer Corona-Infektion mit Bescheinigung "freitesten" kann.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Dienstag: "Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen." Kostenlos blieben Antigen-Schnelltests deswegen für Personal in medizinischen Einrichtungen, für Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen.

Die aktuelle Regelung der staatlichen Finanzierung der Tests endet am 25. November. Seit einer Neuregelung im Sommer gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Risikogruppen. Über eine Anschlussverordnung waren in den vergangenen Tagen Abstimmungen in der Regierung gelaufen. Aus der mitregierenden FDP waren Forderungen nach einem Ende der Milliardenzahlungen für Bürgertests gekommen.

Das Gesundheitsministerium hatte zuletzt vor frühzeitigen Lockerungen in der Corona-Pandemie gewarnt. Die Zahl der Ansteckungen werde im Winter zunehmen, heißt es aus dem Ministerium. Es gebe "keine Grundlage für Lockerungen". Auch die von einigen Bundesländern beschlossene Aussetzung der Isolierungspflicht von Infizierten sei der falsche Weg. Es werde keine Änderung des Infektionsschutzgesetzes und bei der Maskenpflicht in Bus und Bahnen geben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
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