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Corona-Regeln für Herbst und Winter vom Bundesrat beschlossen


Für Herbst und Winter
Bundesrat stimmt neuen Corona-Regeln zu

Von afp, dpa, t-online
Aktualisiert am 16.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Wie lange muss die Maskenpflicht noch sein?Vergrößern des Bildes
Frau mit Maske (Archiv): Die Bundesländer können eine Maskenpflicht für Geschäfte beschließen. (Quelle: imago images)

Es ist beschlossen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat den neuen Corona-Regeln zugestimmt.

Der Bundesrat hat den Weg für das neue Infektionsschutzgesetz frei gemacht. Die Länderkammer stimmte am Freitag für die ab 1. Oktober geplanten Corona-Maßnahmen, zu denen bundesweit Maskenpflichten in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und dem Fernverkehr gehören. Zusätzlich können die Länder bei Bedarf weitere Maßnahmen anordnen – etwa das Tragen des Mund- und Nasenschutzes im öffentlichen Nahverkehr oder in Innenräumen. Hier sollen die Länder aber unter bestimmen Umständen in Einzelbereichen Ausnahmen zulassen können.

Eine Maskenpflicht können die Länder zudem in Schulen ab der fünften Klasse einführen, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist. Aus den Ländern gab es im Vorfeld der Abstimmung Kritik an dem neuen Gesetz.

Kein Freitesten für den Schulbesuch

Eine wichtige Änderung enthält der Beschluss im Bundesrat hinsichtlich der Testpflicht an Schulen. Ursprünglich war in dem Gesetzesentwurf vorgesehen, dass Corona-Erkrankte Schulgebäude nach einer Infektion nur mit einem negativen Test oder einem ärztlichen Attest wieder betreten dürfen – eine 5-tägige Isolation hätte demnach nicht ausgereicht.

Diese Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die über die Regelungen für Erwachsene am Arbeitsplatz hinausgeht, wurde nach teils heftiger Kritik aus den Ländern zurückgenommen. In der im Bundesrat zur Abstimmung gestellten Fassung wurde die Aufnahme des Coronavirus in eine Liste besonders gefährlicher Infektionskrankheiten (Paragraf 34, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes) demnach gestrichen.

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte die Änderung. Sie kritisierte, dass zuvor die Notwendigkeit eines Attestes vorgesehen gewesen sei. Nun sei aber noch offen, wer die nun noch in Eigenverantwortung durchzuführenden Selbsttests bezahlen solle, kritisierte Prien.

Ramelow kritisiert Impfpflicht für Gesundheitspersonal

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) begründete, warum sein Land dem Gesetz nicht zustimmte. Ramelow bemängelte am Freitag vor der Länderkammer, es fehlten genaue Schwellenwerte, ab denen die Maßnahmen der Länder greifen sollen.

Ramelow kritisierte zudem, dass die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der Neuregelung nicht abgeschafft wurde – sie gilt nunmehr weiter bis zum 31. Dezember. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht trage immer mehr Unfrieden in die Einrichtungen, so der Linken-Politiker. Befürchtet wird, dass sich der Personalnotstand in Heimen und Gesundheitseinrichtungen weiter verschärfen könnte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Vorgaben nochmals. Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Befugnis, jeweils selbst über einen Großteil der Auflagen zu entscheiden, erklärte Lauterbach.

Verwendete Quellen
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