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Bericht: Amt untersucht mögliches Corona-Fehlverhalten von Karl Lauterbach


Laut Bericht
Amt untersucht mögliches Corona-Fehlverhalten von Lauterbach

Von t-online
Aktualisiert am 16.09.2022Lesedauer: 2 Min.
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Karl Lauterbach: Dem Bundesgesundheitsminister wird vorgeworfen, gegen Isolationsvorschriften verstoßen zu haben. (Quelle: IMAGO/Xander Heinl/photothek.de)

Im August ist Gesundheitsminister Karl Lauterbach an Corona erkrankt. Jetzt steht der Vorwurf im Raum, er habe sich nicht an die Vorschriften gehalten.

Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte untersucht offenbar einen möglichen Verstoß von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegen die Berliner Corona-Isolationsvorschriften. Das berichtet "Die Welt". Bei dem Amt seien mindestens fünf Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern gegen ihn eingegangen.

Lauterbach war im August an Corona erkrankt. Am 4. August begab er sich nach einem positiven Corona-Schnelltest in Quarantäne, am 9. August veröffentlichte er auf Twitter ein Bild von vier Selbsttests und schrieb "Die letzten 4 Tage". Die Positiv-Striche auf den Tests verblassen zunehmend, auf dem vierten ist zumindest auf dem Bild kein zweiter Strich mehr zu erkennen. Nach drei weiteren Schnelltests nahm er am 10. August in Präsenz an einer Kabinettssitzung teil.

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Laut "Welt" hatte Lauterbach am Tag vor der Kabinettssitzung aber noch einen positiven PCR-Test. Gemäß Berliner Corona-Verordnung dürfen Corona-Patientinnen und -Patienten nach fünf Tagen die Isolation vorzeitig verlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind und einen negativen Test vorweisen.

Außerdem muss der Test unter fachkundiger Aufsicht stattfinden. Auch Ärzte – Lauterbach selbst ist ausgebildeter Mediziner – dürfen sich laut "Welt" nicht selbst freitesten.

Ministerium sieht keinen Fehler

Das Bundesgesundheitsministerium hingegen bestreitet ein Fehlverhalten von Lauterbach. "Wie wir Ihnen schon mehrfach mitgeteilt haben, hat der Minister alle Regeln zur Isolation eingehalten", zitiert "Die Welt" aus der Antwort auf die Anfrage. Das Ministerium verweist darauf, dass der Politiker 48 Stunden keine Symptome gehabt habe und der Ct-Wert des PCR-Tests über 30 lag. Mit einem solchen Ct-Wert dürfen Beschäftigte im Gesundheitswesen wieder arbeiten gehen.

Das Bezirksamt Berlin-Mitte teilte "Welt" mit, seit Beginn der Untersuchungen mit Lauterbachs Büro in Kontakt zu stehen und sich zu laufenden Ermittlungen nicht zu äußern. Dem Gesundheitsminister droht demnach im Fall eines Verstoßes ein Bußgeld zwischen 1.000 und 5.000 Euro.

Verwendete Quellen
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