535 Pfund Mahnbescheid gegen Johnson aufgehoben
Boris Johnson hatte einen Mahnbescheid erhalten, der ihn zur Zahlung mehrerer Hundert Pfund aufforderte. Nun wurde die Forderung fallengelassen.
Ein Mahnbescheid über 535 Pfund (rund 623 Euro) gegen den britischen Premierminister Boris Johnson ist aufgehoben. Es gebe keinen Fall mehr, sagte ein Richter am Donnerstag und nahm die Forderung zurück. Die Regierung hatte den am Mittwoch bekannt gewordenen Bescheid zuvor als "unbegründet" bezeichnet und angekündigt gegen ihn vorzugehen. Es handle sich um Rechtsmissbrauch, so ein Sprecher, und man werde sich darum bemühen, dass er zurückgenommen wird.
Worum es bei der Forderung ging, war unklar. Die BBC berichtete jedoch unter Berufung auf Gerichtsdokumente, es handele sich um Forderungen im Zusammenhang mit Verleumdungsvorwürfen gegen den Premier. Ein Regierungssprecher hatte zuvor lediglich versichert, es habe nichts mit der aufwendigen Renovierung der Dienstwohnung Johnsons zu tun. Der konservative Politiker war wegen offener Fragen zur deren Finanzierung in den vergangenen Wochen unter Druck geraten.
Mahnbescheide können in Großbritannien ähnlich wie in Deutschland ohne eingehende inhaltliche Prüfung auf Antrag von Gläubigern erlassen werden. Wird kein Widerspruch eingelegt, können sie durchgesetzt werden.
- Nachrichtenagentur dpa