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Ab 15. Januar | Österreich: Elektronische Registrierung bei Einreise wird Pflicht


Ab 15. Januar
Österreich: Elektronische Registrierung bei Einreise wird Pflicht

Von t-online
Aktualisiert am 12.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Leerer Flughafen in Wien: Für die Einreise in Österreich wurden die Bestimmungen verschärft.Vergrößern des Bildes
Leerer Flughafen in Wien: Für die Einreise in Österreich wurden die Bestimmungen verschärft. (Quelle: SKATA/imago-images-bilder)
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Um die Corona-Pandemie noch stärker zu bekämpfen, hat sich das österreichische Gesundheitsministerium noch für einen weiteren Schritt bei der Einreise entschieden: Künftig wird dafür ein Schriftstück benötigt.

Das österreichische Gesundheitsministerium hat eine neue Einreisebestimmung beschlossen. Ab dem 15. Januar soll eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance, PTC) vor der Einreise in das Land verpflichtend sein. Das teilte das Außenministerium per E-Mail Österreichern mit, die im Ausland leben. t-online liegt das Schreiben vor.

Das elektronische PTC-Registrierungsformular soll in Kürze auf der Internetseite der österreichischen Behörde in Deutsch und in Englisch abrufbar sein. Einreisende sind zudem verpflichtet, die Sendebestätigung aus dem PTC-System bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen. Die Daten sollen 28 Tage nach der Einreise wieder gelöscht werden.

Zu den Bestimmungen gehören:

  • Es ist keine Registrierung erforderlich, wenn die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis erfolgt.
  • Die Registrierungspflicht gilt auch nicht für Transitpassagiere oder Durchreisende, den Pendlerverkehr, die Tierversorgung, die Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs sowie einzelne andere Ausnahmen.
  • Menschen, die sich in Regionen aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung gilt, müssen sofort nach der Einreise nach Österreich eine zehntägige (Heim-) Quarantäne antreten.
  • Die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein PCR- oder Antigen-Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist (der Tag der Einreise gilt als Tag 0).
  • Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Einreisen aus beruflichen Gründen, Personen, die auf der Durchreise sind, sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests ohne Verpflichtung zur Quarantäne einreisen. Dieser Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Verwendete Quellen
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