Anschlag in Sankt Petersburg Behörden haben Attentäter identifiziert
Der Anschlag auf die U-Bahn in St. Petersburg ist nach Angaben der Behörden in Kirgistan von einem Selbstmordattentäter aus dem zentralasiatischen Land verübt worden.
Ein Sprecher des kirgisischen Geheimdienstes sagte am Dienstag in Bischkek, das Attentat sei von dem Kirgisen Akbarschon Dschalilow verübt worden. Der 1995 geborene Mann habe "wahrscheinlich" auch die russische Staatsangehörigkeit gehabt.
14 Tote und über 40 Verletzte
Bei der Explosion in einer U-Bahn in St. Petersburg im Nordwesten Russlands wurden nach neuen Angaben 14 Menschen getötet. Elf Menschen starben direkt am Anschlagsort, drei weitere Menschen sind in Rettungswagen oder in Krankenhäusern ihren schweren Verletzungen erlegen. Über 40 Personen wurden verletzt.
Nach Angaben des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB ereignete sich gegen 14.40 Uhr Ortszeit eine Explosion in einer U-Bahn, die gerade zwischen den Stationen Sennaja Ploschtschad und Technologisches Institut im Zentrum von St. Petersburg unterwegs war.
Kurz darauf wurde ein selbstgebauter Sprengsatz in der U-Bahnstation am Wosstanija-Platz in der Petersburger Innenstadt "gefunden und rechtzeitig entschärft", wie die russischen Anti-Terror-Behörden mitteilten. Die Nachrichtenagentur Interfax zitierte einen nicht weiter identifizierten Behördenmitarbeiter, demzufolge die Ermittler glauben, dass ein Verdächtiger zuerst die eine Bombe an der Haltestelle versteckte - und sich danach in dem Zug in die Luft sprengte. Interfax zufolge handelt es sich bei dem Verdächtigen um einen 23-Jährigen, der aus Zentralasien stammt und in Verbindung zu radikal-islamischen Gruppen stand.
Putin: Ermittlungen in alle Richtungen
Präsident Wladimir Putin, der sich zum Zeitpunkt der Explosion in der Nähe von St. Petersburg aufhielt, erklärte, die Ermittlungen würden in alle Richtungen geführt. Als Ursache kämen "ein Unfall, ein Verbrechen und vor allem Terrorismus" in Frage. Die russische Justiz eröffnete Ermittlungen nach Paragraph 205 des russischen Strafgesetzbuches, der die Strafbarkeit von Terroranschlägen regelt.