Rechtsextremer Kandidat Rumänien: Gericht prüft Anfechtung der Präsidentenwahl
Kann die Justiz die Wahl des rechtsextremen Putin-Freunds Georgescu zum Staatschef verhindern? Die Argumente dafür: Der Kandidat habe seine Finanzierung verschwiegen und Geld aus dem Ausland bekommen.
Rumäniens Verfassungsgericht könnte die erste Runde der Präsidentenwahl annullieren, bei der der prorussische Rechtsradikale Calin Georgescu auf Platz eins kam. Zwei der unterlegenen Präsidentenkandidaten haben die Wahl angefochten - laut Medienberichten vor allem mit der Begründung, dass Georgescu die Finanzierung seines Wahlkampfs nicht offengelegt habe. Das Gericht will laut veröffentlichter Tagesordnung am Donnerstag darüber urteilen.
Georgescu war am vergangenen Sonntag in der ersten Runde mit 22,94 Prozent der Stimmen auf Platz eins gekommen, gefolgt von der konservativ-liberalen Politikerin Elena Lasconi mit 19,17 Prozent. Die entscheidende Stichwahl zwischen den beiden ist am 8. Dezember geplant. Am 1. Dezember findet in Rumänien zudem die Parlamentswahl statt.
Georgescu hatte der zentralen Wahlbehörde erklärt, er habe seine Kampagne mit "Null" Finanzmitteln betrieben. Er hatte vor allem auf der Internet-Plattform Tiktok für sich geworben. Zahlreiche Experten wiesen darauf hin, dass eine solche Online-Kampagne nicht ohne beträchtliche Finanzmittel möglich sei. Ein rumänischer Influencer erklärte, dass er für Werbung für Georgescu bezahlt worden sei.
Vorwurf der Auslandsfinanzierung
Georgescu habe gegen zwei Gesetzesparagrafen verstoßen sowie gegen EU-Vorschriften, schrieben die unterlegenen Präsidentenkandidaten Sebastian Constantin Popescu und Cristian Terhes laut Medienberichten an das Verfassungsgericht. Zum einen habe er die Finanzierung nicht offengelegt, zweitens habe er dafür Geld aus dem Ausland bekommen, was in Rumänien verboten ist. Zahlreiche Kommentatoren in Rumänien vermuten, dass Russland hinter Georgescus Wahlerfolg stecke.
Zudem seien EU-Vorschriften verletzt worden, denen zufolge politische Werbung online als solche gekennzeichnet und deren Finanzierung angegeben werden muss, schrieben die Kläger weiter. In Rumänien müssen Wahlergebnisse generell vom Verfassungsgericht bestätigt werden, nach Prüfung eventueller Anfechtungen.
- Nachrichtenagentur dpa