Menschenrechtsverletzungen EU beschließt Rahmen für Russland-Sanktionen
Die EU hat sich ein neues Instrument zugelegt, um Menschenrechtsverletzungen in Russland zu sanktionieren. Die erste Anwendung lässt nicht lange auf sich warten.
Die EU geht mit einer neuen Sanktionsregelung gegen Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland vor. Betroffen sind nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss der Außenminister russische Richterinnen und Richter, die an Verfahren gegen den im Februar in einem Straflager gestorbenen Kremlkritiker Alexej Nawalny beteiligt waren. Hinzu kommen der föderale Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation sowie Personen, denen Repressionen gegen Künstler vorgeworfen werden sowie gegen den zu zweieinhalb Jahren Lagerhaft verurteilten russischen Menschenrechtsaktivisten Oleg Orlow.
Zu Begründung der Sanktionen gegen den föderalen Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation (FSIN) heißt es beispielsweise, dieser sei für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, darunter Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Als föderale Agentur sei der Strafvollzugsdienst auch für die Straflager zuständig gewesen, in denen Nawalny aus politisch motivierten Gründen festgehalten wurde.
Neuer Rechtsrahmen ermöglicht neue Strafmaßnahmen
Die neuen Sanktionen wurden auf der Grundlage eines neuen, ebenfalls am Montag beschlossenen Rechtsrahmen zur Sanktionierung schwerer Menschenrechtsverletzungen in Russland verhängt. Er ermöglicht ab sofort Strafmaßnahmen gegen Personen und Organisationen, die für die Unterdrückung der Opposition in dem Land verantwortlich sind. Als Beispiele für interne Repression werden Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen, willkürliche Hinrichtungen oder das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Verhaftungen genannt. Informell wird der neue Rechtsrahmen in der EU auch als Nawalny-Sanktionsregime bezeichnet.
EU will Zeichen setzen
Da die neuen Sanktionen insbesondere aus EU-Einreiseverboten und Vermögenssperren bestehen, haben sie für die Betroffenen in der Regel keine allzu schwerwiegenden Konsequenzen. Aus Sicht der EU sind sie aber dennoch wichtig, um den Menschen in Russland zu zeigen, dass sie das Vorgehen von Regierung und Behörden gegen Andersdenkende nicht einfach so hinnimmt. Insgesamt treffen die am Montag verhängten Strafmaßnahmen neben dem Strafvollzugsdienst 19 Personen.
Strafkolonien standen bereits auf EU-Sanktionsliste
Wegen des Todes von Nawalny hatten die EU-Staaten schon im März mit einem bereits bestehenden Sanktionsinstrument Strafmaßnahmen gegen 33 Personen aus Justiz und Politik verhängt. Symbolisch wurden zudem die zwei Strafkolonien, in denen Nawalny zuletzt inhaftiert war, auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Der zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Oppositionspolitiker war Mitte Februar in einem Straflager in Sibirien gestorben. Deutschland und die anderen 26 EU-Staaten sind der Auffassung, dass Präsident Wladimir Putin und die russischen Behörden die Schuld am Tod des Politikers tragen.
Noch keine Einigung auf neue Wirtschaftssanktionen
Noch keine Einigung gibt es in der EU bislang über Vorschläge für ein neues Sanktionspaket wegen des anhaltenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Über dieses sollen erstmals in größerem Ausmaß Russlands milliardenschwere Geschäfte mit Flüssigerdgas (LNG) ins Visier genommen werden. Nach Angaben von Diplomaten will die Europäische Kommission unter anderem verbieten lassen, dass Häfen wie der im belgischen Zeebrugge zur Verschiffung von russischem LNG in Drittstaaten genutzt werden. Dies soll dann dazu führen, dass Russland wegen mangelnder Transportkapazitäten weniger Flüssigerdgas verkaufen und weniger Geld in seinen Angriffskrieg stecken kann.
- Nachrichtenagentur dpa