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Corona | Impfzertifikat-Änderung: Strengere Regeln bei Reisen in der EU


Änderung beim Impfzertifikat
Strengere Regeln bei Reisen in der EU

Von dpa-afx
Aktualisiert am 01.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Digitales Covid-Zertifikat der EU: Wer vom 1. Februar an in der EU verreisen will, muss sich auf strengere Regeln einstellen.Vergrößern des Bildes
Digitales Covid-Zertifikat der EU: Wer vom 1. Februar an in der EU verreisen will, muss sich auf strengere Regeln einstellen. (Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-bilder)
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Ohne Booster-Impfung in der EU zu reisen, ist nun deutlich schwieriger. Ab dem 1. Februar gilt bei grenzüberschreitenden Reisen eine neue Frist für das Impfzertifikat.

EU-Impfnachweise sind seit dem heutigen Dienstag ohne Auffrischungsimpfung nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig. Nach Ablauf dieser Frist werden Menschen ohne diesen zusätzlichen Schutz bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt.

Das bedeutet in der Regel, dass sie bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen. "Dies spiegelt den nachlassenden Schutz des Impfstoffs wider und unterstreicht, wie wichtig eine Auffrischung ist", sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.

"Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert", heißt es vonseiten der EU-Kommission. Wie lange die Grundimmunisierung in den jeweiligen Ländern – etwa für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen – anerkannt wird, kann sich jedoch weiterhin unterscheiden.

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Karl Lauterbach für Verkürzung

In Deutschland gibt es zurzeit keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzt. Menschen mit Booster-Impfung können aber unter Umständen von Testpflichten befreit sein.

Die EU-Staaten werden lediglich aufgefordert, ihre nationalen Regelungen anzupassen. Wenn sie das nicht machen, drohen aber auch keine unmittelbaren Strafen. Die EU-Absprachen haben aber politisch Bedeutung, so fachten sie jüngst eine Debatte um die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus in Deutschland an.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt eine umstrittene Verkürzung von sechs auf drei Monate. In einer Absprache auf EU-Ebene einigten sich die EU-Länder jedoch darauf, dass dieser Status für Reisen 180 Tage anerkannt werden soll.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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