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Österreich: Koalition übersteht kritische Abstimmung im Parlament


Überprüfung von Abschiebungen
Österreichs Koalition übersteht kritische Abstimmung im Parlament

Von dpa
04.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP): Die Grünen hatten ihn stark kritisiert.Vergrößern des Bildes
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP): Die Grünen hatten ihn stark kritisiert. (Quelle: Eibner Europa/imago-images-bilder)
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Die Abschiebung von drei Schülerinnen aus Österreich hat die österreichische Koalition aus ÖVP und Grünen vor eine Zerreißprobe gestellt. Eine Überprüfung der Fälle wurde nun dennoch abgelehnt.

Eine Woche nach der umstrittenen Abschiebung von drei Schülerinnen aus Österreich hat die Koalition aus ÖVP und Grünen eine parlamentarische Belastungsprobe bestanden. Das Regierungsbündnis lehnte am Donnerstag gemeinsam einen Antrag der liberalen Neos und der SPÖ ab, den Fall der nach Georgien und Armenien abgeschobenen Schülerinnen zu überprüfen sowie grundsätzlich ein humanitäres Bleiberecht zu stärken.

Die Abstimmung galt als brisant, weil die Grünen die Haltung der Opposition in dieser Frage eigentlich teilen und den verantwortlichen Innenminister Karl Nehammer von der konservativen ÖVP scharf kritisiert hatten. "Es gibt einen Konflikt, das ist offenkundig", sagte der Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler der österreichischen Nachrichtenagentur APA.

Kogler: "Verantwortung für Österreich übernehmen"

Österreich befinde sich aber mitten in einer Pandemie, verbunden mit einer Wirtschaftskrise und der Sorge um Arbeitsplätze. Daher müsse die Partei "Verantwortung für Österreich übernehmen" und könne es nicht auf einen Koalitionsbruch ankommen lassen. Eine Kommission im Justizministerium solle nun rechtliche Spielräume bei der Abschiebung von Minderjährigen ausloten.

Die von Protesten begleitete nächtliche Abschiebung hatte sogar Österreichs Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen auf den Plan gerufen. Er forderte in einer Videobotschaft, das Kindeswohl in den Vordergrund zu rücken. Ein Bleiberecht der betroffenen Familien war von Gerichten letztinstanzlich verneint worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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