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Impfstoff-Streit: EU veröffentlicht Vertrag mit Astrazeneca


Streit um Impfstofflieferungen
EU veröffentlicht Vertrag mit Astrazeneca

Von dpa, afp, cck

Aktualisiert am 29.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Astrazeneca-Impfdose: Der Streit zwischen der EU und dem Hersteller geht weiter.Vergrößern des Bildes
Eine Astrazeneca-Impfdose: Der Streit zwischen der EU und dem Hersteller geht weiter. (Quelle: Martin Wagner/imago-images-bilder)
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Der Streit mit dem Impfstoffhersteller Astrazeneca geht weiter. Nun hat die EU-Kommission den Vertrag mit dem Konzern veröffentlicht.

Im Impfstoffstreit hat die EU-Kommission am Freitag ihren Rahmenvertrag mit dem Pharmakonzern Astrazeneca veröffentlicht. Wichtige Passagen des Dokuments vom August 2020 wurden allerdings unter Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse geschwärzt. Darunter sind auch die für das erste Quartal vorgesehenen Liefermengen, um die seit Tagen ein heftiger Streit tobt. Auch finanzielle Details wurden geschwärzt.

Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, habe das Unternehmen so der Veröffentlichung zugestimmt. Zu lesen ist in der Vereinbarung, dass sich Astrazeneca verpflichtet, nach "besten vernünftigen Bemühungen" die Kapazitäten aufzubauen, um 300 Millionen Dosen für die EU herzustellen. Die EU sichert sich zudem die Option auf weitere 100 Millionen. Doch was bedeutet nach "besten vernünftigen Bemühungen", im Wortlaut: "Best Reasonable Efforts"?

Die "Best Reasonable Efforts"-Klausel

Für das Unternehmen Astrazeneca bedeutet das, den Kraftaufwand zu erbringen, den ein ähnlich großes Unternehmen, mit einer ähnlichen Infrastruktur und gleichen Ressourcen aufbringen würde, um einen Impfstoff zu entwickeln und herzustellen, der eine globale Pandemie beenden kann. Zudem ist in dem Vertrag festgehalten, dass Astrazeneca nach "besten vernünftigen Bemühungen" in Werken innerhalb der EU und Großbritannien den Impfstoff produziert.

Die EU-Kommission und die teilnehmenden Mitgliedsstaaten verpflichten sich hingegen zu einer Kraftanstrengung, die Regierungen unternehmen, um ihre Auftragnehmer in dem Vorhaben zu unterstützen, einen Impfstoff zu schaffen, der die globale Pandemie beenden kann.

Mit dieser Klausel hatte der Chef von Astrazeneca, Pascal Soriot, begründet, weshalb das Unternehmen weniger liefere. Sein Unternehmen habe sich nicht zu festen Liefermengen verpflichtet, es sei lediglich zugesichert worden, das Unternehmen werde sein "Bestes" geben. Nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen galten diese Klauseln jedoch nur so lange, wie der Impfstoff noch entwickelt wurde. Die Kommission hatte den Vertrag bereits im August abgeschlossen. Das Astrazeneca-Mittel wird voraussichtlich an diesem Freitag eine Zulassung für den EU-Markt erhalten. Die Europäische Arzeimittelbehörde gab am Nachmittag eine entsprechende Empfehlung für die Kommission heruas.

Technische Panne bei Schwärzungen

Dank einer technischen Panne ließen sich jedoch einige Passagen in der zuerst veröffentlichen Version des Vertrags lesen. Demnach schätzen die Vertragspartner den Warenwert auf 870 Millionen Euro. Sollte Astrazeneca diesen Wert um mehr als 20 Prozent übersteigen, muss das Unternehmen die EU-Kommission informieren und Beweise vorlegen.

Die Lesezeichenfunktion des PDF-Readers zeigte in der ersten veröffentlichten Version die Anfänge einiger geschwärzter Absätze. In einer neueren Version ist das nicht mehr möglich. Zuerst hatte der Spiegel über diese Panne berichtet.

EU: Astrazeneca soll Kürzungen zurücknehmen

Die EU-Kommission begrüßte gleichwohl die Bereitschaft des Unternehmens zu mehr Transparenz. Dies sei wichtig, um Vertrauen der Europäer aufzubauen und sicherzustellen, dass sie sich auf Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfstoffe in der EU verlassen könnten. Die Kommission hoffe, alle Verträge mit Impfstoffherstellern veröffentlichen zu können.

Astrazeneca hatte vor einer Woche mitgeteilt, dass die EU nach der erwarteten Zulassung im ersten Quartal nur einen kleinen Teil der bestellten Menge erhalten soll. Als Grund wurden Produktionsprobleme genannt. Die EU-Kommission drängt das Unternehmen, die Kürzung zurückzunehmen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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