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Urteil: Frankreich zwang Asylsuchende zur Obdachlosigkeit


"Unmenschlich, entwürdigend"
Urteil: Frankreich zwang Asylsuchende zur Obdachlosigkeit

Von afp
02.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Zeltcamp mitten in Paris: Hilfsorganisationen wollen so auf die prekäre Lage minderjähriger Asylsuchender aufmerksam machen.Vergrößern des Bildes
Zeltcamp mitten in Paris: Hilfsorganisationen wollen so auf die prekäre Lage minderjähriger Asylsuchender aufmerksam machen. (Quelle: Julia Naue/dpa-bilder)
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Frankreich muss drei Asylbewerbern Schadenersatz zahlen, entscheid ein Gericht. Das Land habe die Betroffenen zum Leben "auf der Straße" gezwungen und damit gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich wegen "unmenschlicher und entwürdigender Lebensbedingungen" für Asylsuchende verurteilt. Drei Asylbewerber, die vor dem Gericht geklagt hatten, seien zu einem Leben "auf der Straße" gezwungen gewesen, zudem seien ihnen "Mittel zum Lebensunterhalt vorenthalten" worden, erklärte das Gericht mit Sitz in Straßburg am Donnerstag.

Behörden kamen Pflicht nicht nach

Die französischen Behörden seien ihren Verpflichtungen gegenüber den drei Klägern nicht nachgekommen. Die drei Flüchtlinge aus Afghanistan, Russland und dem Iran im Alter von 27, 33 und 46 Jahren seien "Opfer einer erniedrigenden Behandlung" geworden, "aus der ein Mangel an Respekt für ihre Würde spricht".

Dem Gericht zufolge mussten die drei Kläger monatelang auf der Straße leben. Dort hätten sie keine finanzielle Unterstützung für ihre Grundbedürfnisse erhalten, keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen gehabt und "in ständiger Angst vor Angriffen und Diebstahl" gelebt. Die Asylbewerber hätten zudem erst nach sehr langer Verzögerung ihre temporäre Aufenthaltserlaubnis bekommen.

"Bemühungen" dennoch anerkannt

Dem Gericht sei allerdings die Überlastung der Asylsysteme durch die konstante Zunahme von Flüchtlingen seit 2007 bewusst. Es erkannte daher "die Bemühungen der französischen Behörden an, zusätzliche Unterkünfte zu schaffen und die Zeit für die Prüfung von Asylanträgen zu verkürzen", wie es in dem Urteil hieß.

Dennoch sei gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) verstoßen worden. Das Gericht sprach zwei Antragstellern 10.000 Euro und dem dritten 12.000 Euro Schadenersatz zu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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