Immer wieder Ärger mit der EU Ungarn verliert vor EuGH: NGO-Gesetz rechtswidrig
Ungarn hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine erneute Schlappe erlitten: Das NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht, urteilten die Richter. Es benachteiligt Organisationen, die Spenden aus dem Ausland erhalten.
Im Streit um aus dem Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen hat die ungarische Regierung eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Das sogenannte NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Das Gesetz wurde 2017 von der Regierungsmehrheit des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban verabschiedet. Es sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine "aus dem Ausland unterstützte Organisation".
Der Konflikt um das NGO-Gesetz ist nicht der einzige Streit zwischen Brüssel und Budapest. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach gegen Ungarn vor dem höchsten EU-Gericht. Häufig ging es um die ungarische Asyl- und Migrationspolitik. Zuletzt befand der EuGH Mitte Mai, die ungarischen Transitlager für Asylbewerber verstießen gegen EU-Recht.
- Nachrichtenagentur dpa