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Brexit: Von der Leyen will enge Partnerschaft mit Briten – unter Bedingungen


Beziehungen nach dem Brexit
Von der Leyen will enge Partnerschaft mit Briten – unter Bedingungen

Von dpa
11.02.2020Lesedauer: 2 Min.
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen: "Natürlich kann sich das Vereinigte Königreich mit weniger zufrieden geben."Vergrößern des Bildes
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen: "Natürlich kann sich das Vereinigte Königreich mit weniger zufrieden geben." (Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa-bilder)

Wie soll es nach dem Brexit weitergehen zwischen London und Brüssel? Kommissionschefin von der Leyen wünscht sich eine enge Bindung der Briten an die EU – aber nach den Regeln der EU.

Die Europäische Union drängt Großbritannien nach dem Brexit zu einer engeren Partnerschaft als von London angekündigt. "Natürlich kann sich das Vereinigte Königreich mit weniger zufrieden geben", sagte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen im Europaparlament in Straßburg. "Aber ich persönlich glaube, dass wir sehr viel ehrgeiziger sein sollten."

Für ein umfassendes Handelsabkommen ohne Zölle und Kontingente fordert die EU allerdings die Festlegung vergleichbarer Standards und Regeln, was der britische Premierminister Boris Johnson zuletzt rundweg abgelehnt hatte. Das EU-Parlament und die EU-Staaten wollen diese Linie sogar noch verschärfen, bevor die Verhandlungen mit Großbritannien Anfang März beginnen. Die Hürden sind deshalb hoch.

Ohne Abkommen kommen große Probleme

Großbritannien hatte die EU am 31. Januar um Mitternacht verlassen. Bis Ende des Jahres gilt eine Übergangsfrist, in der sich im Alltag zunächst kaum etwas ändert. In dieser Zeit soll ein Partnerschaftsabkommen vereinbart und ratifiziert werden. Gelingt dies nicht, drohen erhebliche Schwierigkeiten bei Handel, Reisen, Datenaustausch, Verbrechensbekämpfung und vielen anderen Themen.

EU-Unterhändler Michel Barnier bekräftigte in Straßburg die Linie, dass die EU Zugang zu ihrem Binnenmarkt, zu ihren Daten oder die Anerkennung bei den für Großbritannien wichtigen Finanzdienstleistungen nur in dem Maße gewähren werde, wie sich Großbritannien auf gemeinsame Standards einlasse. "Das Vereinigte Königreich kann den Ehrgeiz festlegen", sagte Barnier.

EU will keine "Dumping-Insel"

Das ist ein Knackpunkt für die EU: Sie befürchtet unfaire Konkurrenz, falls Großbritannien Umwelt-, Sozial- und Beihilferegeln aufweicht und mit Niedrigsteuern lockt. Und das Europaparlament fordert in einer Resolution, die am Mittwoch angenommen werden soll, eher noch mehr Garantien als die EU-Kommission. "Es ist völlig absurd zu meinen, es gibt eine Dumping-Insel jenseits des Kanals mit vollem, freien Marktzugang", sagte der SPD-Handelsexperte Bernd Lange.

Johnson hatte Dumping in einer Rede Anfang Februar weit von sich gewiesen und betont, Großbritannien werde auch künftig hohe Standards einhalten. Nur wolle man dies nicht vertraglich festlegen. Von der Leyen widersprach deutlich: "Lassen Sie uns das formal vereinbaren, dann können wir einen dynamischen Aufwärts-Wettbewerb auslösen, von dem sowohl das Vereinigte Königreich als auch die Europäische Union profitieren."

Briten sollen auch Nachteile haben

Die EU will zwar möglichst wenig Schwierigkeiten für die eigene Wirtschaft nach Ablauf der Brexit-Übergangsfrist Anfang 2021. Doch beharrt sie auch darauf, dass ein EU-Austritt Nachteile bringt. "Tatsache ist, dass das Vereinigte Königreich freiwillig unsere Staatengemeinschaft verlassen hat und als Drittstaat eben nicht dieselben Rechte und Vorteile wie ein Mitglied der EU genießen kann", sagte der CDU-Brexitexperte David McAllister der Deutschen Presse-Agentur.

Linken-Fraktionschef Martin Schirdewan betonte in der Debatte, es gehe bei den Verhandlungen mit London auch um die Zukunft der EU: Davon hänge ab, ob andere Mitgliedsstaaten eine Zukunft außerhalb der EU als Perspektive oder attraktives Entwicklungsmodell sähen. Für die Verhandlungen müssen die 27 bleibenden EU-Staaten Barnier offiziell ein Mandat erteilen. Einen Vorschlag der Kommission haben die 27 inzwischen ergänzt und in einigen Punkten nachgeschärft. Er soll am 25. Februar endgültig gebilligt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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