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EuGH-Urteil: EZB-Anleihenkäufe verstoßen nicht gegen EU-Recht


EuGH hat geurteilt
EZB-Anleihenkäufe verstoßen nicht gegen EU-Recht

Von rtr
Aktualisiert am 11.12.2018Lesedauer: 1 Min.
Die EZB in Frankfurt/Main: Der Europäische Gerichtshof hat den Ankauf von Staatsanleihen abgesegnet.Vergrößern des Bildes
Die EZB in Frankfurt/Main: Der Europäische Gerichtshof hat den Ankauf von Staatsanleihen abgesegnet. (Quelle: Boris Roessler//dpa-bilder)

Das Kaufprogramm von Staatsanleihen der Europäische Zentralbank ist rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Zweifel.

Die Gegner der billionenschweren Anleihenkäufe der EZB haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg erklärten am Dienstag, die vor allem in Deutschland umstrittenen Transaktionen würden nicht gegen EU-Recht verstoßen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Zweifel geäußert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der Euro-Notenbank fallen. Die Karlsruher Richter sahen "gewichtige Gründe", dass diese gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen. Sie wandten sich daraufhin an das EuGH.

Kaufprogramm könnte zum Jahreswechsel enden

Gegen die Käufe hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der AfD-Gründer Bernd Lucke und der Berliner Professor Markus Kerber geklagt.

Der Erwerb von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren ist seit März 2015 die wichtigste Waffe der Währungshüter im Kampf gegen eine schwache Konjunktur und eine aus ihrer Sicht lange zu niedrige Inflation. Doch inzwischen läuft die Wirtschaft wieder besser.

Die Euro-Wächter haben deshalb in Aussicht gestellt, die inzwischen auf fast 2,6 Billionen Euro angeschwollenen Transaktionen zum Jahreswechsel einzustellen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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