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Jugendschutz im Netz: Strengere EU-Regeln für YouTube, Netflix und Co beschlossen


Jugendschutz im Netz
Strengere EU-Regeln für YouTube und Co beschlossen

Von dpa
Aktualisiert am 02.10.2018Lesedauer: 1 Min.
Eine junge Frau blickt auf ihrem Smartphone auf die App des Streaming-Anbieters Netflix: Online-Plattformen müssen Kinder und Jugendliche jetzt noch mehr schützen.Vergrößern des Bildes
Eine junge Frau blickt auf ihrem Smartphone auf die App des Streaming-Anbieters Netflix: Online-Plattformen müssen Kinder und Jugendliche jetzt noch mehr schützen. (Quelle: Archivbild/Jens Kalaene/dpa-bilder)

Neue EU-Regeln sollen vor allem Jugendliche im Netz vor Terrorpropaganda und ähnlichen Inahlten schützen – und Plattformen wie Facebook und Youtube in die Pflicht nehmen.

Video-Plattformen wie YouTube oder Netflix müssen sich in der EU künftig an striktere Regeln bei Jugendschutz oder Werbung halten. Das Europaparlament gab am Dienstag mit großer Mehrheit grünes Licht für eine entsprechende Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien. Die überarbeiteten Vorschriften gelten wie bisher für Rundfunkanstalten, werden aber auf Online-Video-Dienste ausgeweitet – als Reaktion auf die veränderten Mediengewohnheiten.

"Es ist uns gelungen, ein ausbalanciertes Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor zu schaffen", sagte die medienpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, Petra Kammerevert, laut einer Mitteilung.

Plattformen müssen schneller auf Meldungen reagieren

Den neuen Regeln zufolge müssen Online-Plattformen schnell reagieren, wenn Nutzer gefährliche oder anstößige Videos melden. Für solche Meldungen müssen die Webseiten leicht zu handhabende Mechanismen bereitstellen. Außerdem müssen die Plattformen Maßnahmen dazu ergreifen, Jugendliche und Kinder vor schädlicher Werbung zu schützen.

Daneben sieht die Richtlinie etwas mehr Freiheit für Sender beim Werben vor. Statt wie bisher höchstens zwölf Minuten pro Stunde, dürfen die Rundfunkanstalten in der Zeit zwischen 18 und 24 Uhr 72 Minuten Werbung frei verteilen, dabei aber das Programm höchstens alle 30 Minuten unterbrechen.

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Wenn formal noch die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben, muss jedes Land die Vorgaben in eigene Gesetze gießen, die bis voraussichtlich Herbst 2020 in Kraft getreten sein müssen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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