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Rotes Kennzeichen beantragen: Kosten, Nutzen und Unterlagen im Überblick


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Kosten, Nutzen, nötige Unterlagen
Wie Sie ein rotes Kennzeichen beantragen


Aktualisiert am 10.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Rotes Kennzeichen: Es ist ausschließlich für Gewerbe vorgesehen und beginnt mit einer "06" nach der Ortskennung. Dadurch lässt es sich leicht vom roten Kennzeichen für Oldtimer unterscheiden.Vergrößern des Bildes
Rotes Kennzeichen: Es ist ausschließlich für Gewerbe vorgesehen und beginnt mit einer "06" nach der Ortskennung. Dadurch lässt es sich leicht vom roten Kennzeichen für Oldtimer unterscheiden. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Das rote Kennzeichen ist eine Seltenheit im Straßenverkehr – wer eines hat, sollte es nicht aufs Spiel setzen. Wofür ist es gut? Und wie beantragt man es?

Das rote Kennzeichen: Um kein anderes Nummernschild drehen sich ähnlich viele Irrtümer und Unklarheiten. Wofür es dient und wie Sie ein rotes Kennzeichen beantragen können.

Mancher hält es für ein Überführungskennzeichen, mit dem man das neue Auto noch vor der Zulassung nach Hause fahren darf. Dafür ist das rote Kennzeichen aber nicht gedacht. Es ist allein für gewerbliche Zwecke bestimmt – und zwar nur für "zuverlässige" Händler, Hersteller und Kfz-Werkstätten. So steht es im Gesetz. Das Nummernschild kann für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden. Und eines genügt für alle Autos im Fuhrpark des Gewerbetreibenden. Das erspart ihm viel Geld und Aufwand. Deshalb dürfen auch anerkannte Prüfer und Sachverständige das Kennzeichen nutzen.

Rotes Kennzeichen beantragen

Wer ein rotes Kennzeichen benötigt, reicht dafür einen Antrag bei der Zulassungsbehörde ein, in deren Zuständigkeitsbereich der eigene Betrieb liegt. Dabei müssen Sie eine Reihe von Dokumenten vorlegen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Führungszeugnis der Belegart "0" (erhalten Sie beim Bürgeramt)
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung und Ausweis oder Pass des Vertretungsberechtigten
  • Versicherungsnachweis
  • Bedarfsnachweis
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht samt Ausweis oder Pass des Vollmachtgebers

Ratsam ist es, sich vorher online beim für Sie zuständigen Serviceportal über die Details zu informieren. Dort erfahren Sie auch, welche Kosten auf Sie zukommen – denn sie sind nicht bundesweit einheitlich geregelt. In Berlin beispielsweise liegen die Kosten derzeit zwischen 51 und 92,40 Euro.

Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf ein rotes Schild – der Sachbearbeiter gibt es laut Gesetz nur an zuverlässige Gewerbetreibende aus. Die Entscheidung darüber liegt in seinem Ermessen. Ihre Zuverlässigkeit können Sie mit einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke nachweisen.

Übrigens: Wer ein rotes Kennzeichen erhalten hat, sollte es nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Erweist man sich als unzuverlässig – etwa, weil man das Schild für private Zwecke nutzt –, kann es ganz schnell wieder entzogen werden.

Verwendete Quellen
  • Serviceportal berlin.de
  • Eigene Recherche
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