Zu schnell ums Eck Haftet Abbiegender bei Unfall allein?
Rechts biegt es sich in der Regel leichter ab als links. Doch wer zu zügig um die Kurve fährt, kann schon mal auf die Gegenfahrbahn geraten. Verursacht das einen Unfall, ist die Rechtslage klar.
Vorsicht beim Abbiegen: Wer zu schnell die Kurve nimmt und dadurch einen Unfall verursacht, haftet allein für den Schaden. Das zeigt ein Urteil (Az.: 10 U 7512/20) des Oberlandesgerichtes (OLG) München, auf das der ADAC hinweist.
Im konkreten Fall war ein Autofahrer auf einer Straße gefahren und wollte nach rechts abbiegen. Dort kam ihm ein anderes Auto entgegen. Weil der Abbiegende etwas zügig um die Ecke fuhr, geriet er auf die Spur des anderen Autofahrers. Es kam zum Unfall, der Entgegenkommende forderte Schadenersatz.
Die Versicherung verweigerte teilweise die Zahlung, die Begründung: Der Geradeausfahrende habe gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Er war etwa einen bis 1,30 Meter vom Fahrbahnrand entfernt gefahren.
Rechtsfahrgebot greift nicht
Das Gericht entschied jedoch: Es sei nachgewiesen, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn der Abbiegende eine angemessene Geschwindigkeit eingehalten hätte. Das Rechtsfahrgebot finde hier keine Anwendung. Es solle Vorbeifahrende in gleicher Richtung und nicht den Querverkehr schützen. Zudem sei es nicht nötig, am ganz rechten Fahrbahnrand zu fahren, ein halber bis ein Meter reiche.
Der Unfall sei somit geschehen, weil der Abbiegende durch Überfahren der Mittellinie in die Fahrbahn des anderen Beteiligten geraten sei. Damit hafte er allein für den Schaden.
- Nachrichtenagentur dpa