Zu Rad, Pkw und Co. So viel Seitenabstand müssen Autofahrer einhalten
Abstand halten – so lautet eine der Grundregeln für Autofahrer. Das gilt allerdings nicht nur mit Blick nach vorne auf die Straße, sondern auch zur Seite. Welche Bestimmungen gelten?
Abstand im Straßenverkehr ist lebenswichtig: Ob zum anderen Auto, zum Radfahrer oder Fußgänger. Überholende Autofahrer müssen vor allem den seitlichen Abstand beachten. Hier sind verschiedene Mindestabstände vorgeschrieben, erklärt der Auto Club Europa (ACE).
Diese Regeln gelten beim Seitenabstand
Zu Pkw und Lkw muss jeweils ein Meter Seitenabstand gehalten werden. Für Fahrräder, Fußgänger oder auch E-Tretroller gilt innerhalb von Ortschaften ein seitlicher Mindestabstand von anderthalb Metern, außerorts sind es zwei Meter. Bei wartenden Schul- und Linienbussen sind ebenfalls zwei Meter Vorschrift.
Auch wer an einem parkenden Auto vorbeifährt oder in eine Parklücke einparkt, muss ausreichend Abstand halten. Reicht beim Vorbeifahren ein halber Meter aus, rät der ACE beim Parken zu einem Abstand von 70 Zentimetern auf jeder Seite.
Tempo und Situation bestimmen Abstand
Generell ist mehr Abstand als nötig immer besser. Als Faustregel gilt: Je schneller, desto mehr Abstand. Der ACE rät bei Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen immer zu mindestens zwei Metern Seitenabstand. Vor allem muss der Abstand an die jeweilige Situation angepasst werden: an die Fahrtgeschwindigkeit, die Fahrbahn, das Wetter oder die Fahrweise desjenigen, den man überholen will.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn