Sehen und gesehen werden Reicht das Tagfahrlicht im Tunnel?
Geht es durch einen Tunnel, müssen Autofahrer das Licht anschalten. Reicht das Tagfahrlicht, um von anderen ausreichend gesehen zu werden?
Seit 2011 haben alle Neuwagen ein Tagfahrlicht, um besser von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Muss man damit bei Tunnelfahrten überhaupt noch das Abblendlicht einschalten? Unbedingt, sagt der ADAC.
Der einfache Grund: Das Tagfahrlicht leuchtet nur vorn, die Rückleuchten bleiben dunkel, erläutert der Verkehrsclub. Nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen oder eben in einem Tunnel ist es aber wichtig, von allen Seiten gesehen zu werden.
Kein Abblendlicht im Tunnel kann zu Bußgeld führen
Daher müssen Autofahrer laut Paragraf 17 der Straßenverkehrsordnung immer dann das Abblendlicht einschalten, wenn sich die Sichtverhältnisse verschlechtern. Auch das blau-weiße Tunnelschild verpflichtet zum Einschalten des Abblendlichts. Auch wenn Sie einen Lichtsensor für die Lichtautomatik im Auto eingebaut haben, sollten Sie deshalb darauf achten, dass das Abblendlicht wirklich wirklich an ist.
Wer das missachtet, muss mit Bußgeldern zwischen zehn und 35 Euro rechnen, gefährdet aber vor allem sich und andere.
Tagfahrlicht: Das gilt in Deutschland, das im Ausland
Übrigens: Zwar leuchtet das Tagfahrlicht in der Regel automatisch, sobald das Auto gestartet wird. Eine Pflicht zur Nutzung gibt es in Deutschland allerdings nicht – dafür aber in vielen Urlaubsregionen: In den skandinavischen Ländern, der Schweiz und Italien dürfen Sie auch mit Tagfahrlicht unterwegs sein.
In vielen anderen Staaten wie Tschechien oder Polen sollten Sie am besten das Abblendlicht dauerhaft einschalten. In Kroatien und Moldawien müssen Sie das Abblendlicht in den Wintermonaten tagsüber auf allen Straßen anschalten.
- Nachrichtenagentur dpa
- adac.de: "Lichtpflicht am Tag: Das gilt im Ausland"
- bussgeldkatalog.de: "Bußgeldkatalog Tunnel – Welche Sanktionen drohen?"