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Unfallflucht: Wann ist die Fahrerlaubnis weg?


Straftat mit Folgen
Unfallflucht: Wann ist die Fahrerlaubnis weg?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 19.10.2022Lesedauer: 1 Min.
Unfallschaden am Auto: Unfallflucht ist eine Straftat, die neben einer Strafe auch dazu führen kann, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.Vergrößern des Bildes
Unfallschaden am Auto: Unfallflucht ist eine Straftat, die neben einer Strafe auch dazu führen kann, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. (Quelle: Srdjanns74/getty-images-bilder)
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Wenn ein Autofahrer Unfallflucht begeht, dann muss er damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie ein Fall vor Gericht zeigt.

Wer Unfallflucht begeht, riskiert seinen Führerschein. Sind jedoch keine Menschen zu Schaden gekommen und erweist sich der Schaden am anderen Fahrzeug als relativ gering, gibt es in der Regel keinen Grund für einen Entzug der Fahrerlaubnis. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth, auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Autofahrer entfernte sich unerlaubt vom Unfallort

Ein Autofahrer beschädigte mit seinem Wagen beim Ausparken ein daneben stehendes Fahrzeug. Der Mann bemerkte den Unfall und rechnete damit, einen nicht unbedeutenden Sachschaden verursacht zu haben. Er habe, so die Staatsanwaltschaft, trotzdem ohne eine angemessene Zeit abzuwarten, die Unfallstelle verlassen. Der Mann habe sich damit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.

Das sah das Gericht anders. Der Mann sei nicht dringend verdächtig, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, obwohl er wusste oder wissen konnte, "dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden" sei – wie es im Strafgesetzbuch steht.

Aufgrund von Zeugenaussagen bestehe zwar der dringende Verdacht der Unfallflucht. Der Unfall habe aber keinen bedeutenden Schaden an dem anderen Auto verursacht. Dieser liegt laut Gericht erst ab einer Höhe von 2.500 Euro vor. In dem Fall waren es 2.114 Euro. Der Mann durfte seinen Führerschein behalten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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