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Führerschein umtauschen: Ablaufdatum bereits im Januar 2025


Wer jetzt umtauschen muss
Diese Führerscheine laufen im Januar ab

Von t-online, mab

Aktualisiert am 22.10.2024 - 12:47 UhrLesedauer: 2 Min.
Ältere Führerscheine: Der Austausch gegen neue Dokumente erfolgt gestaffelt.Vergrößern des BildesÄltere Führerscheine: Der Austausch gegen neue Dokumente erfolgt gestaffelt. (Quelle: Arne Dedert)

Im Januar 2025 läuft für Millionen von Autofahrern eine wichtige Frist ab. Wer davon betroffen ist und was passiert, wenn Sie den Stichtag verpassen – jetzt lesen und rechtzeitig handeln.

Der Führerschein-Umtausch in Deutschland betrifft Millionen von Autofahrern. Bis spätestens 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen die neuen EU-Führerscheine ausgetauscht werden. Dieser Prozess erfolgt stufenweise – und die nächste wichtige Frist steht bereits im Januar an.

Diese Führerscheine sind betroffen

Wer seinen Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erhalten hat, muss je nach Geburtsjahr umtauschen. Für Fahrer, die 1971 oder später geboren wurden, läuft die Frist am 19. Januar 2025 ab. Sie müssen bis zu diesem Datum ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein eintauschen.

Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richten sich hingegen nach dem Ausstellungsjahr. Besitzer von Führerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001 haben bis zum 19. Januar 2026 Zeit für den Umtausch.

Umtauschfristen nach Geburtsjahr

Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten die folgenden Fristen.

GeburtsjahrUmtauschfrist
Vor 1953Bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958Bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964Bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970Bis 19. Januar 2024
1971 oder späterBis 19. Januar 2025

Warum der Umtausch?

Mit den neuen Führerscheinen will die Europäische Union die Sicherheit erhöhen. Die neuen EU-Führerscheine sind fälschungssicherer und werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Bis 2033 sollen alle alten Führerscheine gegen den neuen einheitlichen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Umtauschfristen nach Ausstellungsjahr

Für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 gelten die folgenden Fristen.

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 bis 2001Bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004Bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007Bis 19. Januar 2028
2008Bis 19. Januar 2029
2009Bis 19. Januar 2030
2010Bis 19. Januar 2031
2011Bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013Bis 19. Januar 2033

So funktioniert der Umtausch

Der Umtausch erfolgt nicht automatisch. Betroffene müssen persönlich bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto

Wer noch einen alten, rosa oder grauen Führerschein besitzt, muss möglicherweise eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde des ursprünglichen Wohnsitzes vorlegen.

Kosten und Bußgeld

Der neue Führerschein kostet rund 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer die Umtauschfrist versäumt, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Das gilt allerdings nur für Autofahrer. Für Inhaber eines Lkw- oder Busführerscheins sind die Konsequenzen bei Verstößen deutlich höher.

Digitaler Führerschein kommt

In Planung ist auch die Einführung eines digitalen Führerscheins. Er soll in Zukunft auf dem Smartphone gespeichert und vorgezeigt werden können. Wann dieses Projekt umgesetzt wird, ist allerdings noch offen.

Mit abgelaufenem Führerschein ins Ausland?

Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte darauf achten, dass sein Führerschein noch gültig ist. Ein abgelaufener Führerschein kann auch dort zu Problemen führen.

Verwendete Quellen
  • bundesregierung.de: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden
  • Verkehrsclub ADAC
  • Eigene Recherche
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