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Autounfall: "Wer auffährt, hat Schuld" – stimmt das immer?


Wichtig nach einem Autounfall
"Wer auffährt, hat Schuld" – stimmt das immer?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 09.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Auffahrunfall: Nicht immer ist der Auffahrende auch der Unfallverursacher.Vergrößern des Bildes
Auffahrunfall: Nicht immer ist der Auffahrende auch der Unfallverursacher. (Quelle: IMAGO/Maximilian Koch)
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Bei Auffahrunfällen ist immer der Hintermann Schuld. Das ist zumindest die vorherrschende Meinung. Es gibt allerdings auch Ausnahmen – wie ein Fall vor Gericht zeigt.

Kurz zusammengefasst:

  • Grundregel bei Auffahrunfällen ist der Anscheinsbeweis.
  • Ausnahmen existieren, z.B. bei Spurwechseln vor dem Unfall.
  • Bei unklarem Hergang kann das Gericht eine Schadensteilung anordnen.

"Wer auffährt, ist schuld" – diese Faustregel kennen die meisten Autofahrer. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Vor allem beim Spurwechsel kann die Haftung komplizierter sein als gedacht. Wann sich beide Parteien den Schaden teilen müssen und was bei einem Auffahrunfall zu beachten ist.

Anscheinsbeweis: Die Grundregel bei Auffahrunfällen

Grundsätzlich gilt bei Auffahrunfällen der sogenannte Anscheinsbeweis: Zunächst wird davon ausgegangen, dass der Auffahrende nicht genügend Abstand gehalten hat oder nicht aufmerksam genug gefahren ist. Diese Vermutung kann aber in bestimmten Situationen widerlegt werden.

Der Fall: Lkw fährt auf Pkw auf

Wie komplex solche Situationen sein können, zeigt ein konkreter Fall, der schon vor längerer Zeit vor dem Kammergericht Berlin verhandelt wurde. Ein Lkw fuhr auf ein Auto auf, dessen Fahrer daraufhin 3.100 Euro Schadenersatz verlangte. Der Lkw-Fahrer weigerte sich zu zahlen, da das Auto unmittelbar vor dem Unfall die Spur gewechselt habe.

Das Urteil des Gerichts: Geteilte Verantwortung

Das Gericht konnte den genauen Sachverhalt nicht eindeutig klären. Der Fahrer behauptete, der Spurwechsel sei bereits abgeschlossen gewesen und er sei bereits 100 Meter auf der neuen Spur gefahren, bevor es zum Auffahrunfall kam. Da die Aussagen der Beteiligten widersprüchlich waren und die Unfallursache möglicherweise im Spurwechsel lag, entschied das Gericht, dass der Anscheinsbeweis hier nicht greifen könne.

Konsequenzen für die Beteiligten

In Fällen wie diesem, in denen der genaue Unfallhergang unklar bleibt, kann das Gericht eine Schadensteilung anordnen. Das bedeutet, dass beide Parteien den entstandenen Schaden anteilig tragen müssen.

Was Sie bei einem Auffahrunfall beachten sollten

  • Sichern Sie die Unfallstelle ab und verständigen Sie gegebenenfalls die Polizei.
  • Dokumentieren Sie den Unfallhergang so genau wie möglich, machen Sie Fotos.
  • Notieren Sie sich die Personalien von Zeugen. Machen Sie kein vorschnelles Schuldeingeständnis.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung über den Vorfall.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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