Neue Hoffnung für Dieselfahrer So können Sie sich an Klagen beteiligen
Einer klagt für alle: Mit der Musterfeststellungsklage ist das ab heute möglich. Und VW soll es als erstes Unternehmen zu spüren bekommen. Alles über die Klage, wem sie nutzt und wie Sie mitmachen können.
Inhaltsverzeichnis
- Können alle Dieselfahrer mitmachen?
- Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
- Wie melde ich mich an?
- Was genau soll geklärt werden?
- Was kann bei einer Musterfeststellungsklage herauskommen?
- Für wen ist die Teilnahme sinnvoll?
- Für wen ist die Teilnahme nicht sinnvoll?
- Welches Risiko trage ich, wenn ich mich melde?
- Wie groß sind die Chancen auf Erfolg?
- Passt mein persönlicher Fall zur Klage?
- Wann wird es ein Urteil geben?
- Wie hoch könnte der Schadenersatz sein?
- Könnten das Diesel-Paket der Bundesregierung und die Fahrverbote am Streitwert noch etwas ändern?
- Wie ist der Stand bei anderen Kundenklagen zum Diesel-Skandal?
- Warum gibt es keine Klage gegen Porsche, Mercedes oder andere Hersteller?
Auf die Samthandschuhe der Politik folgten jetzt die Boxhandschuhe der Verbraucherschützer, droht der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer zieht er gegen VW vor Gericht.
Es geht um Schadenersatz für die Betroffenen des Diesel-Skandals – mit einer ganz neuen Verbraucherklage, die am 1. November eingereicht wurde.
Rund 2,5 Millionen Autos hatte Volkswagen nach dem "Dieselgate" zurückgerufen. 26.600 Dieselfahrer streiten bereits allein vor Gericht um Schadenersatz – in aufwendigen und finanziell riskanten Verfahren. Die Musterfeststellungsklage soll das ändern – nicht nur im Fall des Diesel-Skandals.
Die "Einer-für-alle"-Klage
Mit der Musterfeststellungsklage bekommen Verbraucherschützer die Möglichkeit, stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Die Betroffenen können ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne selbst das Risiko eines Prozesses gegen eine Firma zu tragen. Klagen dürfen nur bestimmte Verbände. Wer mitmachen will, muss sich in ein Klageregister eintragen, mindestens 50 Betroffene müssen zusammenkommen.
Können alle Dieselfahrer mitmachen?
Nein, erst mal nicht. Die Verbände klagen nur für Dieselfahrer, die vom Volkswagen-Pflichtrückruf betroffen waren und noch nicht selbst geklagt haben. Das betrifft Diesel von VW, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter Hubraum), die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Auch wer sein Auto inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, kann mitmachen.
Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat zehn Fälle aufgearbeitet und seine Klage auf dieser Grundlage am 1. November beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Wird ihr stattgegeben, können sich Betroffene beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Das soll einfach und ohne Anwälte möglich sein. Wenn die Verhandlung begonnen hat, kann man nicht mehr einsteigen.
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Wie melde ich mich an?
Sie tragen sich kostenlos in das Register ein. Dazu müssen Sie folgende Informationen angeben:
- Name und Anschrift
- Bezeichnung des Gerichts
- Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage
- Bezeichnung des Beklagten der Musterfeststellungsklage
- Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers
- Betrag der Forderung
Frühestens Mitte November können sich Betroffene anmelden. Genauere Details werden bis dahin unter anderem auf der Website des Verbraucherzentrale Bundesverbands bekannt gegeben.
Was genau soll geklärt werden?
Das Gericht muss entscheiden, ob VW den Dieselfahrern wegen Manipulation der Software Schadenersatz schuldet.
Was kann bei einer Musterfeststellungsklage herauskommen?
Schadenersatz wird es nicht direkt geben. Wird den Kunden ein Recht darauf zugesprochen, müssen sie dies selbst durchsetzen. Sie müssen dazu noch einmal vor Gericht. Dieses Gericht ist an die grundsätzliche Entscheidung des Musterprozesses gebunden. Effizienter wäre natürlich ein Vergleich zwischen VW und den Kunden.
Für wen ist die Teilnahme sinnvoll?
Das Verfahren hilft Betroffenen, die kein eigenes Verfahren anstrengen können. Sie haben bei erfolgreichem Ausgang deutlich bessere Aussichten in einem anschließenden eigenen Prozess. Bei einer Niederlage wissen Sie, dass sich ein eigener Prozess nicht gelohnt hätte. Sie sparen Zeit und eventuell auch viel Geld.
Für wen ist die Teilnahme nicht sinnvoll?
Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte sich zunächst individuell von einem Anwalt beraten lassen. Unter Umständen kann er Ihnen effektiver helfen. Auch wenn Sie bereits geklagt haben, sollten Sie sich nicht anmelden. Sonst liegt Ihr Prozess auf Eis, bis über die Musterfeststellungsklage entschieden wurde – und das kann Jahre dauern.
Welches Risiko trage ich, wenn ich mich melde?
Das Prozesskostenrisiko trägt allein der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wenn die Verbraucherzentralen verlieren, sind alle, die im Klageregister stehen, allerdings an diese Entscheidung gebunden. Sie können also nicht mehr vor anderen Gerichten auf Schadenersatz klagen.
Wie groß sind die Chancen auf Erfolg?
Die Anwälte sind sehr zuversichtlich, Volkswagen dagegen sieht wenig Aussichten für die Klage. Die Fahrzeuge seien trotz "Umschaltlogik" – also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung – genehmigt, technisch sicher und fahrbereit, argumentiert das Unternehmen. Wer recht hat, lässt sich schlecht abschätzen – zumal es so eine Klage in Deutschland noch nie gab.
Passt mein persönlicher Fall zur Klage?
Fahren Sie ein Auto des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189? Und wurden Sie vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde über dessen Rückruf informiert? Dann passt Ihr Fall zur Klage.
Wann wird es ein Urteil geben?
Zunächst könnte es rund zwei Jahre bis zu einer Entscheidung dauern. Wenn sich eine zweite Instanz anschließt, könnten zwei weitere Jahre hinzukommen.
Wie hoch könnte der Schadenersatz sein?
Das lässt sich noch nicht genau sagen. Anwalt Ralf Stoll, der die Klage für die Verbraucherzentralen betreut, hält 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises für angemessen. Wenn Verfahren zugunsten der Kläger ausgingen, hätten die Richter den Betroffenen bisher zwischen sieben und 25 Prozent zugestanden. Zahlreiche Verfahren wurden indes auch zugunsten von Volkswagen entschieden, die Kläger erhielten dann nichts.
Könnten das Diesel-Paket der Bundesregierung und die Fahrverbote am Streitwert noch etwas ändern?
Der Verband und seine Anwälte gehen nicht davon aus. Auch die Software-Updates spielten wohl keine Rolle. "Der Schaden ist bereits mit dem Kauf des Autos entstanden und durch ein Update nicht wettzumachen", erklärt der vzbv. Auch Stoll hält die Nachrüstungs- und Prämienversprechen der Bundesregierung nicht für umfassend genug, um den Prozess zu beeinflussen. Die Fahrverbote wirkten sich deshalb nicht aus, weil man nicht behaupten könne, sie seien allein wegen des Diesel-Skandals eingeführt worden.
Wie ist der Stand bei anderen Kundenklagen zum Diesel-Skandal?
Laut Volkswagen sind 26.600 Verfahren von Dieselbesitzern gegen Händler oder Hersteller anhängig. Rund 7.400 Urteile gab es schon. Klägeranwälte sagen, spätestens auf der Ebene der Oberlandesgerichte suche der Konzern den Vergleich. VW hingegen betont, die Zahl der Vergleiche sei relativ gering. Die genaue Anzahl will Volkswagen aber nicht nennen. Bei Einzelklagen mit Erfolgsaussicht bot VW Klägern laut ADAC gar Geld für ein Stillschweigeabkommen an.
Warum gibt es keine Klage gegen Porsche, Mercedes oder andere Hersteller?
Das kann noch kommen. Beim Volkswagen-Konzern können die Ansprüche aber am ehesten verjähren. Außerdem gibt es hier vermutlich die meisten Betroffenen.
- dpa
- ADAC
- vw-schaden.de