Das müssen Sie beachten So regeln Sie Blechschäden auch ohne Polizei
Der Winter ist vielerorts auf den Straßen angekommen. Kommt es trotz großer Vorsicht doch zum Crash, müssen Autofahrer nicht immer die Polizei rufen.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, können Sie kleinere Blechschäden ohne Verletzte auch ohne Polizei abwickeln. Dazu sollten Sie aber ein Unfallprotokoll erstellen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem Vordruck des Europäischen Unfallberichts. Sie können ein Protokoll auch selbst anfertigen.
Protokoll: Das muss drin stehen
Folgende Informationen sollten die Beteiligten sichern:
- Die Kennzeichen aller Beteiligten
- Namen und Adressen aller Parteien
- Nummern der Versicherungsscheine
- Ort und Zeit des Geschehens
Fertigen Sie auch eine Skizze vom Unfallort an und machen Sie Fotos von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln.
Wichtig ist es laut GDV, nie ein Schuldanerkenntnis abzugeben, um Ermittlungen durch den Versicherer nicht vorzugreifen. Den Unfall sollten Betroffene schnellstmöglich dem Versicherer mitteilen. Das gilt auch dann, wenn sie sich gar nicht für schuldig halten.
Sind Verletzte zu beklagen oder ist ein größerer Blechschaden entstanden, rät der GDV, die Polizei zu rufen. Das ist auch dann ratsam, wenn Beteiligte möglicherweise alkoholisiert sind.
Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa