Stichtag vergessen Wer nach Fristende die Kfz-Versicherung noch kündigen darf
Zum Wechsel der Kfz-Versicherung gilt der 30. November als Stichtag. Unter bestimmten Umständen können Autofahrer ihren alten Vertrag auch danach kündigen. Nicht alle Versicherer weisen transparent darauf hin.
Wer einen höheren Beitrag zahlen soll, hat ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt einen Monat nach Erhalt der Rechnung – also oft bis in den Dezember hinein. Der Versicherer muss die Kunden auf ihr Kündigungsrecht hinweisen und einen Beitragsvergleich machen.
"Die Versicherer setzen diese Vorgabe aber ganz unterschiedlich um. Einige schreiben am Anfang des betreffenden Absatzes klar: 'Sie können Ihre Kfz-Versicherung kündigen.' Bei anderen Anbietern müssen sich die Kunden die Zahlen von zwei unterschiedlichen Seiten ihrer Rechnung zusammensuchen", sagt Wolfgang Schütz vom Vergleichsportal Verivox.
Entscheidend für das Sonderkündigungsrecht ist der Vergleichsbeitrag, den der Versicherer ausweisen muss: Dieser Beitrag gibt an, wie viel der Kunde bei konstantem Beitrag zahlen müsste. Ist der neue Rechnungsbeitrag höher als der Vergleichsbeitrag, darf der Autofahrer auch im Dezember noch kündigen.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Der Vergleichsbeitrag ist wichtig, weil selbst dann eine Beitragserhöhung vorliegen kann, wenn die Summe auf der Rechnung sinkt. Das hängt mit dem Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreies Fahren zusammen. Auch wenn der Rabatt steigt, aber der Versicherer den Beitrag nicht in gleichem Umfang senkt, hat der Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.
Übrigens muss der Versicherer nicht immer an der Preisschraube drehen, damit der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat. Jährlich werden je nach Schadenhäufigkeit alle Automodelle in Typklassen und alle Orte in Regionalklassen eingestuft, die ebenfalls den Preis beeinflussen. Liegt der höhere Beitrag nur an der teureren Typ- oder Regionalklasse, hat der Autofahrer ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht nach Fahrzeugwechsel
Je nach Art der Versicherung können weitere anerkannte Gründe für eine Sonderkündigung hinzukommen. Dieses Sonderkündigungsrecht kann es etwa aufgrund einer besonderen Lebenssituation geben: Doppelversicherung, Todesfall oder Fahrzeugwechsel.
Wie kann ich kündigen?
In der Regel enden die Verträge zum Jahresende. Daher muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. November beim Anbieter vorliegen. Zur Vertragskündigung reicht ein formloses Schreiben mit folgenden Informationen:
- Datum
- Unterschrift
- Vertragsnummer
- Kennzeichen
- das entsprechende Vertragsende zum 31. Dezember.
Das Kündigungsschreiben sollte auch eine Aufforderung zu einer Bestätigung enthalten. Auf Nummer sicher geht, wer den Brief einige Tage vorher mit Einschreiben auf den Weg bringt. Seit 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge sind auch per E-Mail oder Fax kündbar. Kommt es auf den Tag an, müsse die Erklärung zu üblichen Bürozeiten im E-Mail-Postfach oder Faxgerät vorliegen. Spät abends abgeschickte E-Mails oder Faxe gingen erst am folgenden Werktag zu, so Stiftung Warentest.
Es gibt auch Anbieter, bei denen das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet, sondern auf den Tag genau ein Jahr nach Abschluss. Dann ist entsprechend ein Monat vor diesem Tag der Stichtag. Übrigens gibt es unter anderem ein Sonderkündigungsrecht etwa bei einer Preiserhöhung. Dann lässt sich der Versicherungsvertrag auch nach dem 30. November noch kündigen. Einige Anbieter verschicken die neuen Rechnungen im Dezember.
Zwar müssen Anbieter bei der Kfz-Haftpflicht jeden Kunden zumindest zu gesetzlichen Bedingungen versichern. Aber der gewünschte Versicherer muss nicht jeden in eine Kaskoversicherung aufnehmen. Das kann laut Stiftung Warentest der Fall sein, wenn es um sehr teure Autos oder solche mit hohen Typklassen geht. Dann lautet der Rat, sich erst einen neuen Anbieter zu suchen, bevor man beim alten kündigt.
- Verivox
- Nachrichtenagentur dpa