Urteil des Bundesgerichtshofs Nur ein Fahrverbot bei zwei Tempoüberschreiungen
Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt klar gestellt (Az.: StR 227/15).
Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 Kilometern pro Stunde binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 und einmal mit mindestens 150 Kilometern pro Stunde geblitzt worden.
Fahrverbot als "Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme"
Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils einen Monat Fahrverbot verhängt.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter war das vom Gesetzgeber aber so nicht gedacht. Sonst wäre das ausdrücklich so geregelt. Das Fahrverbot solle "als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme" wirken.
Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen und nur ein Fahrverbot zu verhängen.