Raser klagt gegen Strafe Temporäres Tempolimit: Gericht fällt eindeutiges Urteil

Ein Autofahrer ignoriert ein temporäres 60 km/h-Tempolimit und wird mit 150 km/h geblitzt. Das OLG Frankfurt urteilt: Unklare Schilder schützen nicht vor Strafe.
Ein Autofahrer ignoriert ein temporäres Tempolimit von 60 km/h auf der Autobahn und wird mit 150 km/h geblitzt. Die Folge: 900 Euro Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Mann wehrt sich vor Gericht: Seiner Argumentation zufolge sei die Beschilderung verwirrend gewesen. Ist das ein ausreichendes Argument, um die Strafe abzuwenden?
Nein, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main: Eine unklare Beschilderung schützt nicht vor Strafe (Az.: 2 Orbs 4/25).
Das ist geschehen
Der Fall spielte sich auf einer Autobahn ab, auf der wegen einer Lkw-Kontrolle temporär ein Tempolimit von 60 km/h galt. Die Begrenzung wurde durch Klappschilder angezeigt. Der betroffene Autofahrer gab an, die Schilder nicht verstanden zu haben. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und stellte klar: Wer ein deutlich sichtbares Tempolimit für verwirrend hält, müsse sich grundsätzlich fragen, ob er noch am Straßenverkehr teilnehmen könne. Zudem sei in unklaren Situationen besondere Vorsicht geboten.
Wie verbreitet sind temporäre Tempolimits?
Laut ADAC sind rund 30 Prozent des deutschen Autobahnnetzes dauerhaft oder zeitweise geschwindigkeitsbeschränkt. Dazu kommen Baustellenbereiche und temporäre Einschränkungen, etwa durch Streckenbeeinflussungsanlagen. Diese Anlagen können Tempolimits je nach Verkehrsdichte und Wetterlage anpassen und warnen zudem vor Staus und Unfällen. Besonders in Bereichen mit vielen oder schweren Unfällen sind flexible Geschwindigkeitsbegrenzungen sinnvoll, so der Verkehrsclub.
Konsequenzen: Wann drohen höhere Strafen?
Wer eine Verkehrsregel missachtet, kann bereits mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Doch wenn ein Gericht Vorsatz annimmt, weil ein Fahrer das Tempolimit bewusst ignoriert oder nicht verstehen will, kann sich die Strafe verdoppeln, heißt es vom ADAC. Im vorliegenden Fall war das nicht möglich, da das Gericht an die zuvor festgesetzte Bußgeldhöhe gebunden war – in diesem Fall gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot. Grundsätzlich können aber viel höhere Strafen verhängt werden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- adac.de: "Tempolimit auf der Autobahn: Die Position des ADAC"