Recht & Verkehr Rückwärtsfahren: Beim Crash haften beide
Trotz Parkpiloten, Parkpiepsern und Rückfahrkameras: Beim Rückwärtsfahren und -rangieren kommt es nicht selten zum Crash. Kollidieren zwei Autos auf einem Parkplatz beim beidseitigen Rückwärts-Rangieren, so haben beide Fahrer eine Mitschuld und müssen den Schaden je zur Hälfte tragen.
Rückwärts-Crash: neues Urteil
Das entschied laut dem Rechtschutzversicherer D.A.S. das Oberlandesgericht Hamm (11.09.2012, Az. I-9 U 32/12). Selbst dann, wenn eines der Autos kurz vor dem Unfall zum Stehen gekommen ist, bleibt es bei der Schadensteilung.
Kollision beim Ausparken
Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Fahrer seinen Pkw rückwärts aus einer Parklücke fuhr. Gleichzeitig setzte in der Fahrgasse eine Pkw-Fahrerin zurück und kollidierte mit dem ausparkenden Fahrzeug.
Ein Wagen kam zum Stillstand
Nach Ansicht der ausparkenden Frau hätte die in der Fahrgasse rückwärts fahrende Frau das andere Fahrzeug rechtzeitig erkennen müssen. Zudem habe sie angehalten, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Gericht: Sorgfaltspflicht bei beiden Parteien
Das Gericht jedoch vertrat die Ansicht, dass beide Parteien beim Rückwärtsfahren große Sorgfalt hätten walten lassen müssen. Diese Pflicht habe genauso derjenige, der rückwärts aus einer Parklücke herausfahre.
Schahden wird halbiert
Dass der Fahrer dieses Fahrzeugs vor dem Zusammenstoß angehalten habe, ändere nichts. Da beide Autos kurz vor dem Unfall rückwärts gefahren seien, sei der Schaden je zur Hälfte von beiden Beteiligten zu ersetzen.