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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Schlechte Sicht Vorsicht Bußgeld: Nebelscheinwerfer richtig einsetzen
Wer in der kalten Jahreszeit mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Problem: Der Nebel nimmt einem die Sicht. Nebelscheinwerfer helfen hier. Doch Sie dürfen die Zusatzscheinwerfer nur unter bestimmten Bedingungen einsetzen – andernfalls droht ein Bußgeld.
Nebel erhöht die Unfallgefahr
Nebel gehört zum Herbst wie der Schnee zum Winter. Für Autofahrer heißt das: Eingeschränkte Sicht und erhöhte Aufmerksamkeit, da die Unfallgefahr steigt. Die meisten Autos sind für diese Fälle mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Mit deren Hilfe wird sowohl der Bereich vor dem Auto als auch der Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet.
Jedoch ist der Einsatz von Nebelscheinwerfern laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen erlaubt. Bei normalen Sichtverhältnissen können Sie andere Verkehrsteilnehmer mit eingeschalteten, falsch eingestellten Nebelscheinwerfern irritieren oder gar blenden.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte einsetzen
Die erhebliche Behinderung der Sicht wird laut StVO so definiert: Fällt die Sichtweite unter 50 Meter, dürfen Sie zusätzlich zu Nebelscheinwerfern die Nebelschlussleuchte einschalten.
Wann dies der Fall ist, erkennen Sie am besten an den Leitpfosten am Straßenrand. Diese sind in Deutschland stets im Abstand von 50 Metern voneinander aufgestellt.
Nebelscheinwerfer statt Tagfahrlicht?
Keinesfalls dürfen Nebelscheinwerfer als Ersatz für das normale Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingesetzt werden. Noch strikter ist der Gebrauch der Nebelschlussleuchte geregelt: Diese darf ausschließlich bei starkem Nebel und bei der erwähnten Sichtweite von weniger als 50 Metern aktiviert werden. Außerdem dürfen Sie bei angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren.
Generell gilt: Fahren Sie bei schlechter Sicht vorsichtig und halten unbedingt einen Mindestabstand von 25 Metern zum Vordermann ein. Auf diese Weise vermeiden Sie Unfälle bei unvorhersehbaren Bremsmanövern oder plötzlichem Wildwechsel auf Landstraßen. Hilfreich ist auch, möglichst vorausschauend zu fahren. Vermeiden Sie vor allem abruptes Bremsen und ruckartiges Beschleunigen.
Bußgelder für falsche Beleuchtung
Sowohl für die Nebelscheinwerfer als auch für die Nebelschlussleuchte gilt: Schalten Sie sie sofort aus, sobald die Sichtverhältnisse es wieder zulassen. Tun Sie das nicht, können Sie andere Autofahrer blenden und Unfälle provozieren. In solchen Fällen drohen Bußgelder.
Lesen Sie diesen Überblick über die Bußgelder bei falscher Anwendung von Beleuchtungsmitteln aus dem Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums:
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Nicht-Nutzung oder nicht vorschriftsmäßige (beschädigt, verschmutzt) Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen, obwohl die Sichtverhältnisse es erfordern | 20 Euro |
Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch eine nicht vorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug | 25 Euro |
Sachbeschädigung durch nicht vorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug | 35 Euro |
Fahren bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage mit nicht eingeschaltetem Licht | 25 Euro |
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit eingeschaltetem Licht gefahren | 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg |
Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl die Sicht nicht durch Nebel behindert ist | 20 Euro |