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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Harte Strafen für Unfallgucker Gaffern droht sogar der Knast
Sie behindern Rettungsarbeiten, attackieren Einsatzkräfte und lösen Folgeunfälle aus. Mit drastischen Strafen geht die Polizei deshalb gegen Gaffer vor.
Wann immer im Straßenverkehr ein Unfall geschieht, kann man es beobachten: Schaulustige drängen sich um die Unfallstelle und versuchen, einen Blick zu erhaschen oder ein Foto zu machen. Mancher Autofahrer bremst dazu sogar ab und riskiert so, einen weiteren Unfall zu verursachen. Andere bedrängen Rettungskräfte oder greifen sie an.
Der Gesetzgeber kann verschiedene Paragrafen anwenden, um Gaffer zu bestrafen. Zum Beispiel Paragraf 113 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Darin wird das Gaffen so definiert:
- Ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen.
- Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, dass die Aufforderung rechtmäßig ist.
Hier ist auch geregelt, welche Konsequenzen dem Gaffer blühen: Im Fall von Absatz 1 ist es eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro. Wenn Absatz 2 zutrifft, sind es bis zu 500 Euro. Daneben regeln verschiedene weitere Gesetze die Weisungsbefugnisse von Polizei und Feuerwehr. Diese Bußen scheinen in vielen Fällen nicht ausreichend abzuschrecken. Deutlich schwerer wiegen deshalb die Sanktionen, die das Strafrecht für Gaffer bereithält.
Strafrecht greift weitaus härter
Ein Foto oder ein Video vom Unfallort? Dann sollte niemand auf eine milde Buße hoffen. Denn das ist eine Straftat – und wird mit einer saftigen Geldbuße oder bis zu zwei Jahren im Gefängnis bestraft.
Ob das Foto oder Video im Internet veröffentlicht wurde oder nicht, spielt dabei übrigens keine Rolle. Nur auf den Auslöser zu drücken, genügt bereits. Wenn die Polizei den Gaffer dabei erwischt, darf sie außerdem sein Handy oder die Kamera einziehen.
Auch bei unterlassener Hilfeleistung droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr). Das gilt unter Umständen selbst dann, wenn bereits Rettungskräfte am Unfallort eingetroffen sind.
Neu ist seit 2021, dass ausdrücklich auch das Filmen und Fotografieren von Toten hart bestraft wird. Hier wurde eine Lücke im Gesetz geschlossen. Dazu wurden Bußen festgelegt und das Strafgesetzbuch geändert. Paragraf 201a StGB droht nun jedem eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine hohe Geldstrafe an, der
- von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
- eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
- eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt.
Die Strafen im Überblick
Verstoß | Strafe |
---|---|
Fotografieren oder Filmen eines Unfalls | Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Gefängnis |
Fotografieren oder Filmen von Verletzten oder Toten | Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Gefängnis |
Unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis |
Gaffen | 20 bis 1.000 Euro |
Befahren des Seitenstreifens und dadurch Behindern der Rettungskräfte | 20 Euro |
Parken auf Seitenstreifen und dadurch Behindern der Rettungskräfte | 25 Euro |
Haftung bei Folgeunfall
Häufig kommt es nach Unfällen zu einem Folgeunfall auf der Gegenspur, weil Gaffer plötzlich abbremsen oder auf andere Autos auffahren. In diesem Fall kann der Gaffer haftbar gemacht werden.
- bussgeldkatalog.org
- ADAC
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Nachrichtenagentur SP-X