Hohe Bußgelder drohen Beleidigen im Straßenverkehr – so bleiben Sie straffrei
Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Wie Sie dennoch Dampf ablassen können, aber dabei straffrei bleiben.
Zu heiß, zu kalt, volle Straßen, nervige andere Verkehrsteilnehmer – es gibt viele Gründe, sich im Straßenverkehr aufzuregen.
Aber das kann richtig teuer werden: Beleidigungen oder Nötigung im Straßenverkehr sind eine Straftat laut § 185 StGB – die mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Einen festen Gebührenkatalog gibt es nicht, häufig wird nach dem Gehalt geurteilt. Häufig handelt es sich um mindestens ein Monatsnettogehalt. Bei Handgreiflichkeiten drohen zwei Jahre Freiheitsstrafe. Laut ADAC kostete einen Autofahrer eine Beleidigung plus Nötigung 1.600 Euro plus einen Monat Fahrverbot.
Interessanterweise fluchen mehr Frauen als Männer im Auto, berichtet "Welt": Bis zu 70 Prozent der Autoinsassinnen schimpfen im Auto vor sich hin – bei den Männern sind es einer dort zitierten Umfrage von Car-Gurus zufolge "nur" 63 Prozent.
- Beschimpfung und Beleidigung: Ab wann ist es strafbar?
Ein wenig im Auto vor sich hinzuschimpfen, ist das eine, unkontrolliert herumzufluchen und zu beleidigen, das andere. Wie Sie Ihren Frust loswerden können, ohne dass es Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern gibt – der Rechtsanwalt Arndt Kempgens hat "Auto Motor und Sport" einige Tipps gegeben:
Richtig (und straffrei) beleidigen: So geht's
- Kreativ und höflich sein: Absurde, kreative oder humorvolle Begriffe wie "Wurstsemmel" ohne eindeutige Abwertung können straffrei bleiben. Idealerweise nutzen Sie einen Begriff, der nur für Sie negativ konnotiert ist. Trainieren Sie diesen Begriff am besten immer wieder, damit Ihnen im Ernstfall nicht doch etwas anderes herausrutscht. Bleiben Sie am besten in der höflicheren "Sie"-Form, um Distanz herzustellen.
- Nicht anschauen: Wenn Sie in eine andere Richtung schauen und sprechen, wird es schwer, die Belästigung nachzuweisen – es gibt keinen klar erkennbaren Adressaten.
- Wechselseitige Beleidigungen beachten: Laut § 199 StGB können gegenseitige Beleidigungen straffrei sein, wenn sie unmittelbar aufeinander folgen, schreibt das Fachmagazin. Hierbei kommt es laut Kempgens aber auf die genaue Situation an.
- Vorsicht mit Gesten: Ein Mittelfinger gilt als eindeutige Beleidigung. Eine allgemeine Geste, die nicht als Bedrohung oder Beleidigung gewertet werden kann, ist dann sicherer. Bestenfalls zeigen Sie sie mit der ganzen Hand, nicht mit einzelnen Fingern. Aber auch hier gilt Vorsicht: Welche Geste bedrohlich wirken kann, ist sehr individuell.
- Fenster zu: Wenn eine Beleidigung nicht eindeutig zu hören ist, ist sie in der Regel auch nicht strafbar. Lassen Sie also das Fenster geschlossen.
- Nicht aussteigen: Wenn Sie aus dem Auto steigen, eskaliert eine Situation häufig. Schlimmstenfalls kommt es sogar zu einer Nötigung oder zum Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Schlimmstenfalls kann Ihnen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Bei diesen Beleidigungen wird es teuer
Laut ADAC hatten Beleidigungen wie"A...loch", "Drecksau", "Wichser", "Sch...wichser", "Blöde Schlampe", "alte Schlampe" "Schlampen, ihr elendigen!", "Sie haben den totalen Knall", "Sie sind blöd im Kopf", "Verbrecherin", "blöde Kuh", "A...loch" plus Stinkefinger teure Folgen: Hier verhängten unterschiedliche Gerichte Strafen um die 1.000 Euro. Beim Stinkefinger plus Nötigung in Form von Überholen und Ausbremsen kam noch ein Monat Fahrverbot hinzu.
Straffrei blieben "Sie können mich mal …", "Oberförster", "Wegelagerer", "komischer Vogel" zu einem Polizisten, "Leck mich am A...!" (im schwäbischen Sprachgebrauch), "Das ist doch Korinthenkackerei" (im Streit über Parkknöllchen) oder "Parkplatzschwein" zu einem Falschparker.
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
- auto-motor-und-sport.de: "Richtig beleidigen im Straßenverkehr – ohne Strafe"
- adac.de: "Beleidigungen im Straßenverkehr: Diese Strafen drohen"
- welt.de: "Verkehr: Wer am meisten über andere im Auto pöbelt, überrascht"
- deutsche-handwerks-zeitung.de: "Das sind die beliebtesten Schimpfwörter deutscher Autofahrer"