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Verkehrsrecht: Darf man sein Auto direkt vor einem Blitzer parken?


Abstand halten oder nicht
Darf man vor Blitzern parken? Urteil schafft Klarheit

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 21.01.2025 - 12:31 UhrLesedauer: 2 Min.
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Gefürchtet von vielen Autofahrern: Die mobilen Blitzer-Anhänger, die häufig an Straßen stehen. (Quelle: IMAGO/D. Kerlekin/Snowfield Photography/imago)
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Die grauen Blitzer-Anhänger verärgern so manchen Autofahrer. Doch ist es eigentlich erlaubt, direkt vor einer Radarfalle zu parken und so den Messvorgang zu stören?

Die grauen Blitzer-Anhänger, die mal hier und mal dort in Städten, an Landstraßen und Autobahnen auftauchen, ärgern wohl einige Autofahrer. Manch einem steht wohl gelegentlich der Sinn danach, das Gerät einfach zuzuparken, damit es seine Arbeit nicht verrichten kann. Auch wenn es eigentlich einfach wäre, die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten und damit ein unliebsames Foto samt Bußgeld zu verhindern.

In manchen Fällen ist auch die letzte verbliebene Parklücke direkt am Blitzer frei und es drängt sich die Frage auf, ob man sein Auto ohne Konsequenzen dort abstellen darf. Ist es tatsächlich erlaubt, direkt vor einer Radarfalle zu parken? Oder muss man bestimmte Abstände einhalten?

Rechtliche Grundlagen und Gerichtsurteile

Die Antwort: Das Zuparken eines Blitzers ist grundsätzlich erlaubt, sofern keine anderen Verkehrsregeln verletzt werden. Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2013 bestätigte dies (AZ: 1 StR 469/12). Demnach stellt das bloße Parken vor einer Geschwindigkeitsmessanlage keine strafbare Handlung dar. Der BGH betonte, dass durch das Zuparken der Blitzer weder beschädigt noch unbrauchbar gemacht werde – lediglich der Messvorgang werde gestört. Die Vorinstanz hatte das noch als strafbare Störung öffentlicher Betriebe bewertet.

Wenn man den Blitzer jedoch beschmiert oder anderweitig manipuliert, drohen tatsächlich Konsequenzen.

Praktische Beispiele und Präzedenzfälle

In der Praxis gibt es mehrere Fälle, bei denen Autofahrer versuchten, durch das Zuparken eines Blitzers ihre Meinung zu den Geräten zum Ausdruck zu bringen. Im eingangs erwähnten Fall parkte ein Fahrer zunächst seinen Kastenwagen und später einen Traktor samt Anhänger vor einem mobilen Blitzer – am Ende musste die Polizei eingreifen. Der BGH argumentierte allerdings, für die Behördenmitarbeiter wäre es in diesem Fall ein leichtes Unterfangen gewesen, den mobilen Blitzer durch Versetzen an eine freie Stelle wieder einsatzfähig zu machen.

Christian Solmecke von WBS.Legal weist aber darauf hin, dass die allgemeinen Parkregeln weiterhin gelten. Steht ein Auto im Parkverbot oder behindert es den Verkehr, drohen Bußgelder. Wenn das Fahrzeug jedoch auf der Standfläche des Blitzers abgestellt wird und keine weiteren Hinweis- oder Verbotsschilder zu finden sind, ist das Parken erlaubt.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen

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