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Abstand an der roten Ampel: So viel Platz zum Vorderauto ist Pflicht


Leicht erklärt
Rote Ampel: So viel Abstand müssen Sie zum Vordermann halten

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 20.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Stau vor einer roten Ampel in der Düsseldorfer Innenstadt (Symbolbild): Die Landeshauptstadt von NRW liegt bei allen Kategorien des Nachhaltigkeitsrankings im Mittelfeld.Vergrößern des Bildes
Stau vor einer roten Ampel: So viel Abstand muss in diesem Fall sein. (Quelle: imago-images-bilder)

An der Ampel halten – aber mit wie viel Abstand zum Vordermann? Eine Faustregel bringt Klarheit für den Straßenverkehr.

Die Ampel schaltet auf Rot, die Autos auf der Fahrspur kommen zum Stehen. Wie viel Abstand zwischen den einzelnen Fahrzeugen entsteht, ist dabei recht unterschiedlich. In der Straßenverkehrsordnung ist dieser Punkt nicht genau geregelt – einige grobe, aber hilfreiche Anhaltspunkte gibt es trotzdem.

Rund zwei Meter Abstand zum Vordermann sind angemessen, schreibt die Rechtsanwaltskanzlei von Rueden. Dafür gibt es eine ganz einfache Eselsbrücke: Wenn Sie aus Ihrem Auto noch die Hinterreifen Ihres Vordermannes sehen können, ist die Distanz ausreichend, um etwa Auffahrunfälle zu verhindern. Auch bei einem leichten Zurückrollen des Vordermannes an einem Hügel brauchen Sie nicht sofort zu befürchten, in einen Zusammenstoß verwickelt zu werden. Und noch einen Vorteil gibt es: Das Anfahren funktioniert schneller, weil Sie frühzeitiger losrollen können, sobald die Ampel auf Rot-Gelb und anschließend auf Grün schaltet.

Wie groß muss der Abstand zur Ampel sein?

Strengere Regeln gibt es beim Abstand zur roten Ampel: 10 Meter muss Ihr wartendes Auto von ihr entfernt sein, damit Ihr Auto diese nicht verdeckt. Auch beim Parken gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) diese Regel. Meist gibt es vor den Ampeln dicke, durchgezogene Haltelinien, an der Sie in einem solchen Fall verpflichtet sind zu stoppen, wenn die Lichtzeichenanlage Rot zeigt. Das gilt auch, wenn die Haltelinie weiter als zehn Meter von der Ampel entfernt ist – beispielsweise an gefährlichen oder engen Kreuzungen, wenn hier größere Fahrzeuge abbiegen.

Halten Sie den gebotenen Abstand nicht ein, droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 10 Euro. Gefährden Sie durch dieses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer, sind schon 70 Euro fällig – und es gibt einen Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall steigt das Bußgeld auf 85 Euro.

Verwendete Quellen
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