Endlich durchblicken Fahrzeugschein lesen: Das bedeuten die Zahlen und Nummern
Auch Ihr Auto hat einen Ausweis – nämlich seinen Fahrzeugschein. Was alles in dem grünen Mäppchen steht und warum es 2005 einen neuen Namen bekommen hat.
Hunderte von Zahlen und Codes drängen sich im Fahrzeugschein aneinander. Aber was bedeuten sie eigentlich? Alle wichtigen Schlüsselnummern und Abkürzungen – und warum es den Fahrzeugschein eigentlich gar nicht mehr gibt.
Fahrzeugschein wurde Zulassungsbescheinigung Teil I
Im Jahr 2005 wurde aus dem bekannten Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung II. Grundlage war eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999. Mit der Änderung wollte man die Dokumente EU-weit einheitlicher und fälschungssicherer machen. Seitdem ist der Fahrzeugschein eine hellgrüne Karte im DIN-A7-Format auf Spezialpapier.
Zulassungsbescheinigung Teil II, schnell erklärt
Der Fahrzeugbrief (seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II) bestätigt die Zulassung eines Fahrzeugs und enthält wichtige Informationen, etwa die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Betriebserlaubnis. Er dient dem Fahrzeughalter bei Transaktionen wie Kauf, Verkauf oder Ummeldung als Nachweis, dass das Fahrzeug rechtmäßig genutzt wird. Verwahren Sie ihn stets an einem sicheren Ort.
Das steckt hinter den Kürzeln
Nun zur Hauptfrage: Was bedeuten die ganzen Codes in Ihrem Fahrzeugschein?
Diese Codes wurden eingeführt, um Sprachprobleme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden. Die meisten dieser Codes bestehen aus Buchstaben und Unternummern. Ihre Bedeutung ist EU-weit die gleiche. Dadurch wurden Fahrzeugkontrollen deutlich erleichtert. Viele Informationen stehen hinter Buchstaben, teilweise in Kombination mit Nummer. Hier sind einige Beispiele:
- C.1.1 steht für den Namen oder die Firma.
- E steht für die Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungsnummer).
- S.1 gibt die Anzahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz an.
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Darüber hinaus enthält der Fahrzeugschein auch national relevante Angaben. Sie sind durch eine Nummerierung in Klammern gekennzeichnet. So gibt z. B. (18) die Länge des Fahrzeugs und (19) seine Breite an.
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Wichtig: Den Fahrzeugschein müssen Sie stets im Original in Ihrem Auto mitführen. Wer nur eine Kopie dabeihat, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.