Fahrerlaubnis Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: So lang ist er gültig
Für den Führerscheinerwerb benötigen Sie neben den bestandenen Prüfungen einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs. Doch wie lange ist dieser Kurs gültig?
Unabhängig davon, welche Art von Fahrzeug Sie in Zukunft steuern möchten, benötigen Sie einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Dieser ist unbegrenzt gültig und muss auch dann nicht wiederholt werden, wenn Sie Ihren Führerschein erweitern, also zum Beispiel zusätzlich zum Pkw-Führerschein eine Fahrerlaubnis für Motorräder oder Lkw absolvieren. Voraussetzung ist, dass es sich um einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs handelt, der die aktuellen Anforderungen erfüllt.
Merkmale des Kurses für Erste Hilfe
Ein Erste-Hilfe-Kurs umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Der frühere und deutlich kürzere Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSU) reicht seit März 2019 nicht mehr aus. Sollten Sie Ihren Führerschein schon länger besitzen und damals einen solchen Kurs absolviert haben, ist eine Auffrischung nicht zwingend erforderlich. Die Teilnahme an dem aktuellen und umfangreicheren Erste-Hilfe-Kurs ist nur notwendig, wenn Sie Ihren Führerschein erweitern oder zum ersten Mal einen Führerschein machen.
Erste-Hilfe-Kurse werden auch online angeboten. Diese sind jedoch für den Erwerb des Führerscheins nicht ausreichend, da bei Online-Kursen keine praktischen Übungen stattfinden. Die Seminare, die zum Beispiel vom DRK, den Maltesern oder den Johannitern durchgeführt werden, beinhalten sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Übungen.
Erste-Hilfe-Kurs in Österreich
Wer seinen Führerschein in Österreich machen möchte, benötigt in der Regel eine "Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen". Dieser Kurs umfasst sechs Unterrichtsstunden und ist unbegrenzt gültig. Möchten Sie einen Führerschein für die Klassen D oder DE machen, ist ein Nachweis über einen sechzehnstündigen Erste-Hilfe-Kurs notwendig. Diese beiden Klassen umfassen unter anderem Sonderkraftfahrzeuge oder Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen.
Die österreichischen Fahrschulen vermitteln ihre Schüler an Institutionen, die solche Seminare durchführen dürfen. Dazu zählen:
- das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK)
- der Arbeiter-Samariter-Bund Österreich (ASÖ)
- die Johanniter-Unfall-Hilfe Österreich
- der Malteser Hospitaldienst Austria
- der Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst einer Gebietskörperschaft
Kurse zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Kurse, die von anderen Institutionen oder Vereinen angeboten werden, erkennt die Fahrerlaubnisbehörde nicht an.
- adac.de: Führerscheinprüfung: Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
- oesterreich.gv.at: Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs