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Strafzettel verloren: Das ist jetzt zu tun


Jetzt läuft die Zeit gegen Sie
Strafzettel verloren: Ganz schnell das Richtige tun

Von t-online, mab

Aktualisiert am 13.12.2024Lesedauer: 1 Min.
Strafzettel kassiert: Wer ihn verliert, kann das Verwarngeld nicht überweisen – vorerst zumindest.Vergrößern des Bildes
Strafzettel kassiert: Wer ihn verliert, kann das Verwarngeld nicht überweisen – vorerst zumindest. (Quelle: Rico THUMSER via www.imago-images.de)
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Einfach weggeworfen oder verloren – und später kommt die Reue: Was ist zu tun, wenn der Strafzettel weg ist?

Ist der Strafzettel bezahlt, kann er weg. Was aber, wenn er schon vorher verloren ging? Wie kann man dann das Bußgeld überweisen? Wie viel Zeit bleibt dafür? Und was geschieht, nachdem sie verstrichen ist?

Strafzettel verloren oder nicht bezahlt: Was passiert dann?

Wenn der Strafzettel weg ist, wird das Bezahlen natürlich unmöglich – es fehlen ja alle wichtigen Informationen. Die Bußgeldstelle allerdings wartet nicht ewig auf ihr Geld. Sondern genau eine Woche lang. Diese Frist bleibt Ihnen, um alle nötigen Daten in Erfahrung zu bringen und das Verwarngeld zu überweisen. Wenden Sie sich dazu möglichst zügig an die zuständige Bußgeldstelle, um die nötigen Daten zu erfahren.

Und wenn das nicht klappt?

Die Woche ist rum, der Strafzettel weiterhin verschollen – und die Strafe nicht überwiesen. Was nun?

Problematisch wird die ganze Angelegenheit dadurch nicht. Allerdings etwas teurer. Wer den Strafzettel nämlich nicht innerhalb der Wochenfrist bezahlt hat, erhält anschließend Post von der Bußgeldstelle – und zwar einen sogenannten Bußgeldbescheid: Aus dem Verwarngeld wurde nun also ein Bußgeld (in aller Regel mit einer zusätzlichen Gebühr).

Schwacher Trost: Nun haben Sie drei Monate lang Zeit zum Bezahlen.

Wie bezahle ich den Strafzettel oder das Bußgeld?

Sie überweisen den genannten Betrag an die Bankverbindung, die auf dem Strafzettel angegeben ist. Wichtig ist, dass Sie auch den dort genannten Verwendungszweck angeben. Andernfalls kann Ihnen die Zahlung nicht problemlos zugeordnet werden. In einigen Bundesländern können Sie das Verwarnungsgeld auch in bar bezahlen.

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