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Handy am Steuer: Was ist noch erlaubt?


Regeln, Strafen, Urteile
Handy am Steuer: Was ist noch erlaubt?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 06.08.2024Lesedauer: 3 Min.
Verboten: Beim Autofahren hat das Telefon nichts in der Hand zu suchen. Aber wie darf man es benutzen?Vergrößern des Bildes
Verboten: Beim Autofahren hat das Telefon nichts in der Hand zu suchen. Aber wie darf man es benutzen? (Quelle: IMAGO/xdangrytskux)

Beim Fahren gehört das Handy nicht ans Ohr – aber was ist mit Schoß, Schulter, Halterung? Was gilt für SMS, Whatsapp und das Ablehnen eines Anrufs? Und welche Strafen drohen?

Kurz zusammengefasst:

  • Handygebrauch am Steuer ist weitestgehend verboten, außer in Halterung bei sicheren Bedingungen.
  • Telefonieren ist nur erlaubt, wenn das Auto steht und der Motor aus ist.
  • Powerbanks dürfen während der Fahrt angeschlossen werden, lenken weniger ab als andere Geräte.

Beide Hände gehören ans Lenkrad – schon diese Grundregel des Autofahrens bedeutet auch: Das Telefon am Ohr ist tabu. Die Liste der Verbote ist aber noch um einiges länger. Und sie kennt nur eine Ausnahme.

Das alles ist verboten

Denn nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Sondern auch viele andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefon: Sie dürfen keine Nachrichten schreiben oder lesen, nicht einmal die Uhrzeit ablesen oder einen Anruf ablehnen, wenn Sie dazu das Telefon in die Hand nehmen müssen.

Und dieses Verbot gilt nicht nur fürs Telefon, sondern laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung für jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder der Organisation dient. Und das ist eine lange Liste. Auf ihr stehen unter anderem:

  • Tablets
  • Touchscreens
  • Elektronische Terminplaner
  • E-Book-Reader
  • MP3-Player
  • Laptops
  • DVD- und Blu-Ray-Player
  • Smartwatches
  • Diktiergeräte
  • Navis
  • Fernseher
  • Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille)

Geräte wie das Smartphone dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn sie in einer Halterung stecken – und auch dann nur kurz und nur, wenn es die allgemeinen Verhältnisse (Wetter, Sicht, Straßenverhältnisse) erlauben.

Handy am Ohr: Dann ist es erlaubt

Nur unter einer Bedingung dürfen Sie am Steuer das Telefon ans Ohr halten: nämlich wenn das Auto steht und der Motor komplett ausgeschaltet ist. Selbst der Leerlauf im Stand oder das Ausschalten durch Start-Stopp an der Ampel genügen nicht und schützen nicht vor einem Bußgeld oder deutlich härteren Konsequenzen. Der Bußgeldkatalog sieht einige Standard-Sanktionen vor – Gerichte haben aber bereits auch deutlich härter geurteilt.

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Unfall mit Todesfolge führt Fahrer ins Gefängnis

Wer am Steuer eine Textnachricht liest und dabei einen Unfall baut, sollte nicht mit Milde rechnen – sondern mit einer Gefängnisstrafe. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: III-4 RVs 13/22). Es verurteilte einen Autofahrer zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung.

Der Mann hatte zwei Textnachrichten gelesen und eine kurze Antwort getippt. Kurz darauf überfuhr er drei Menschen: Zwei Kinder wurden schwer verletzt, ihre Mutter starb. Obendrein war er in einer Tempo-70-Zone 15 km/h zu schnell gefahren.

Handy zwischen Schulter und Ohr klemmen – erlaubt?

Am Steuer darf nur mit geeigneter Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Das Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter zählt nicht dazu. Die Strafe ist hier die gleiche wie bei einem Handyverstoß, bei dem das Gerät während der Fahrt in der Hand gehalten wurde.

Das unterstreicht ein Urteil (Az.: 1 RBs 347/20) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Das Festhalten des Telefons setze nicht den Einsatz der Hände voraus, erklärten die Richter ihre Entscheidung.

Streitfall Powerbank: Gilt hier auch das Handyverbot?

Eine Powerbank (externer Reserve-Akku zum Nachladen) dürfen Sie hingegen während der Fahrt ans Telefon anschließen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 4 RBs 92/19). Im verhandelten Fall nutzte ein Fahrer sein Telefon per Freisprechanlage. Das Ladekabel war bereits angeschlossen. Dann verband er Kabel und Powerbank. Zunächst verurteilte ihn das Amtsgericht wegen "vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer".

Diese Entscheidung hob das OLG auf: Ladekabel und Powerbank selbst seien keine elektronischen Geräte – sie dienen dazu, Geräte mit Strom zu versorgen. Sie zu nutzen, lenke außerdem weniger ab als beispielsweise der Touchscreen eines Telefons.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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